Paradoxer Wunsch nach mehr Kontrolle

Bei den Montagsspaziergängen der Corona-Wissenden für die Einhaltung der Grundrechte und des Rechtsstaats 2020-2022 versammelten sich Menschen verschiedenster Couleur. Zumeist bin ich offenen, toleranten, herzlichen und politisch sozial und linksalternativ eingestellten Personen begegnet und ihnen nähergekommen. Graffiti-Künstler, Töpferei-Inhaberinnen, Naturheilpraktiker, Geistliche, Migrantinnen und Migranten, ambitionierte Politiker durchaus auch der AfD aber eben auch von der Linken und der neuen Basis-Partei und auch Rechtsanwaltskollegen.

Diese bunten und weltoffenen Versammlungen der Corona-Wissenden wurden von den GEZ-Medien schäbig als rechts verunglimpft. So organisierte die hierdurch verblendete Antifa aggressive Gegendemonstrationen und beschimpfte uns friedliche Spaziergänger als Antisemiten und Nazis, wurde dabei teilweise sogar handgreiflich. Während wir Kerzen in der Hand hielten und Friedenslieder aus den Sechzigern sangen, stürmte in Münster ein schwarzgekleideter Mob auf uns zu und jagte uns Angst ein. Ob es nur gespielt war - die Angreifer bremsten kurz vor dem Auftreffen auf unsere Versammlung ab, als ob sie auf das Dazwischentreten der Polizisten warteten - oder echt, kann ich bis heute nicht mit Sicherheit sagen.

Bei Corona ging es vor allem um Kontrolle. Wir Spaziergänger befürchteten etwa die Ersetzung des Bargelds durch digitale Zahlungsmethoden, die technisch leicht vom aktuellen Impfstatus abhängig gemacht werden können. Wenn also die angeordnete siebente Spritze fällig ist, wäre das Lösen einer Zugfahrkarte nicht mehr möglich. Wie inzwischen viele Bürgerinnen und Bürger erkannt haben, sind solche Gedanken durchaus ernstzunehmen. Sogar in der Swiss ID App ist als dritter Bereich die Gesundheitskarte angelegt, wenn auch - zumindest noch - nicht obligatorisch. Unsere Antennen waren also sensibel, einen Staat nach dem Muster von Orwells 1984 wollten wir nicht.

Durch die nicht weniger fragwürdige Propaganda in den sogenannten freien Medien, die seit 2020 einen enormen Aufschwung genommen haben, sind die meisten meiner damals hinzugewonnenen Freundinnen, Freunde und Bekannte nunmehr aber ebenfalls umgedreht worden. Jetzt wird auch von den meisten Corona-Wissenden mehr Kontrolle verlangt, um den angeblich so unkontrollierten Zustrom von Migranten zu begrenzen. Wer vorher also einen Überwachungsstaat zu verhindern versuchte, will jetzt die Grenzen aufrüsten und auf öffentlichen Plätzen Kameras installieren, obwohl gerade in jenen Kreisen auch bekannt ist, dass die Zuwanderung in Wahrheit bewusst herbeigeführt und gesteuert wird. Warum erkennen die Corona-Wissenden nicht diese Pradoxität?

Der Historiker und Transhumanist Yuval Harai ist für seinen Ausspruch berühmt, dass die Menschen hackable animals geworden seien. Für ein solches Hacking - also Eindringen in die jeweilige Persönlichkeit eines individuums und Umprogrammierung seines Fühlens und Denkens - benötigt man weder Mikro-Chips noch Graphen. Sondern es genügen die herrschenden Lügen und die Propaganda hierzu völlig aus. 

Viertagesfiktion statt Dreitagesfiktion

Für Verwaltungsakte ab Neujahr 2025 beginnt die Frist nicht drei, sondern erst vier Tage nach Versand zuzüglich etwaiger Feiertage

Weil auch die Post in Deutschland dem Abbruch unterliegt und immer langsamer und seltener zustellt, in vielen Regionen am Montag gar nicht mehr, musste der Gesetzgeber 2024 handeln und hat mit Wirkung für Verwaltungsakte ab 2025 die berühmte Dreitagesfiktion um einen Tag verlängert, und zwar mit dem Postrechtsmodernisierungsgesetz vom 15. Juli 2024 (PostG).

Es gilt nunmehr in den öffentlich-rechtlichen Verfahrensvorschriften allüberall die Viertagesfiktion - etwa in § 15 Satz 2 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) und insbesondere § 41 Absatz 2 Satz 1 und 2 VwVfG (Viertagesfiktion) oder § 4 Absatz 2 Satz 2 und § 5 Absatz 7 Satz 2 und § 5a Absatz 4 Satz 1 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) ebenso wie in § 10 Absatz 4 Satz 4 des Asylgesetzes, in der Zivilprozessordnung, der Insolvenzordnung und im Sozialrecht.

Fortan gilt ein Bescheid somit erst am vierten Tag nach darin stehendem Datum als bekannt gemacht, und wenn der vierte Tag auf einen Samstag oder Feiertag fällt erst am darauffolgenden Werktag.

 

Bezüglich der Bescheide der von mir schon unter 

https://www.123recht.de/ratgeber/strafrecht/Zahlungen-an-die-GEZ-als-Beteiligung-an-Straftaten-__a159997.html

und unter

https://immoanwalt.nrw/staatskrise/gez-zwangsabgabe-ist-illegitim

kritisierten GEZ-Festsetzungsbescheide - bei denen die Verbraucherzentralen nach Erfahrung meiner Mandanten das Handtuch werfen und jegliche Aussicht auf Erfolg opportun verneinen müssen, fragt es sich indessen, ob es nicht sogar fairerweise eine Zehntagesfiktion sein müsste. Denn die Differenzen zwischen dem Datum des jeweiligen Bescheids und dem Datum der jeweiligen Bekanntmachung variieren nachweislich zwischen drei und zehn Tagen.  

Wichtig für die juristische Praxis ist, dass der Fristbeginn für jegliche Rechtsmittel - Widerspruch oder Klage - an die Bekanntmachung geknüpft ist, eine Klage also allein wegen Fristversäumnisses verloren werden kann. Wenn die GEZ-Bescheide also gewissermaßen vordatiert werden bzw. aufgrund intransparenter Umstände erst später zur Post aufgegeben werden, was die zum Teil auffällig langen vermeintlichen Postlaufzeiten nahelegen, bzw. der Unterschied zwischen dem Datum des jeweiligen Schreibens und dem Datum des Eingangs der Post bei den Adressaten, dann wird damit der Rechtsweg auch auf diese Weise rechtsstaatswidrig verkürzt

GEZ Zwangsabgabe ist illegitim

Derzeit ist eine echte Graswurzelbewegung (im Gegensatz zum Astroturfing, also dem gezielten Kaufen und Vortäuschen einer demokratischen Bewegung) gegen die von mir vor einiger Zeit schon einmal kritisierten Zwangsabgaben für die Regierungsnarrative (Corona, Ukraine, Klima u.a.) im Gange.

Diese Zwangsabgaben haben zwar gewisse gesetzliche Grundlagen, sind also nicht illegal. Den GEZ-Medien fehlt aufgrund Missbrauchs durch die Regierungen der Länder und des Bundes und ihres damit verbundenen Verlusts als vierter Gewalt und Kontrollinstanz der Regierenden aber spätestens seit März 2020 die Legitimität. Die GEbühren dafür sind daher illegitim.

Mehr und mehr Initiativen auch aus dem Kreise der Anwaltschaft machen daher derzeit mobil gegen die inakzeptable Förderung von Straftaten im Bereich des staatlichen Rundfunks. Immer mehr Initiativen formieren sich, immer mehr Formulare zum Widerspruch sind (auch auf diesem Anwaltsportal) erhältlich, immer mehr Anwaltskolleginnen und Anwaltskollegen nehmen die undankbaren GEZ-Mandate gerne und zu überwiegend überschaubaren Honoraren (bitte aber vorher nachfragen) entgegen. Dem Einfallsreichtum sind dabei kaum Grenzen gesetzt.

Der Staatliche Rundfunk bzw. die zwangsfinanzierten GEZ-Medien reagieren immerhin mehr und mehr in die richtige Richtung, indem sie ihre Mediatheken zunehmend hinter eine Paywall stellen. Um also die von den „Beiträgen“ (welch euphemistische, ja Orwellsche Bezeichnung) bereits bezahlten Filmchen eines mehr und mehr nur vorgetäuschten Journalismus sehen zu dürfen, zahlt man inzwischen mitunter also zusätzliche Plus-Abo-Gebühren. Zudem werden die öffentlich-rechtlichen Kanäle von ARD und ZDF u.a. etwa auf YouTube durch eingeblendete Werbung nochmals monetarisiert.

Aufgrund der Mitwirkung von Regierenden auf Landes- und Bundesebene in den Aufsichtsräten und auch durch direkte attraktive Zusatzaufträge an prominentere Mitwirkende in den GEZ-Medien sind die Anstalten zum Mittel einer totalitären Umerziehung der Bevölkerung geworden. Statt also die Regierungsnarrative immer wieder kritisch zu hinterfragen, anhand von Fakten zu überprüfen und insbesondere über diskutierte Kritikpunkte aufzuklären, werden die Narrative mithilfe der GEZ-Medien durchgesetzt und ein offener Diskurs unterbunden.

Dies geschieht u.a. durch Diffamierung von Kritikerinnen und Kritikern und durch deren Framing als rechtspopulistisch. Was soll eigentlich an der schon viel älteren Kritik an Big Pharma und am Missbrauch DER Wissenschaft durch die Herrschenden rechts sein? Seit wann helfen linke Kräfte den Oligarchen und bekämpfen die freie Meinungsäußerung, unterdrücken die Meinungen der Andersdenkenden?

 

Hier als kleiner Beitrag zu dieser von mir ausdrücklich befürworteten Graswurzelbewegung gegen die Mitfinanzierung von Manipulation und Panik-Herrschaft mein neuestes Schreiben an den euphemistisch sogenannten Beitragsservice der Regierungspropaganda.

Je mehr sich dieser echten Graswurzelbewegung anschließen, die derzeit etwa auf Twitter unter dem Hashtag #GEZabschaffen SOFORT trendet, umso eher ein denkbarer Erfolg.

 

Münster, den 27.06.2023

Ihre Zahlungserinnerung vom 15.06.2023

Sehr geehrte Damen und Herren,

vor einiger Zeit hatte ich Ihnen das nochmals in der Anlage befindliche Buch von Marcus Klöckner und Jens Wernicke „Möge die gesamte Republik mit dem Finger auf sie zeigen" im Werte von 20 EUR auf meine eigenen Kosten zugeschickt und Ihnen dazu erläutert, dass der Staatsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks – ehrliche Regierungskritik und neutrale Berichterstattung ohne Fremdinteressen – seit mindestens März 2020 nachweislich nicht mehr erfüllt wird.

Im Gegenteil wurden in den öffentlich-rechtlichen Sendern zu besten Sendezeiten rein propagandistische Äußerungen etwa von Bill Gates oder anderen Pharma-Lobbyisten und sogar strafrechtlich relevante Hetz-Parolen verbreitet. Detaillierte Dokumentation dazu im – hier nochmals zu Ihrer geneigten Kenntnisnahme – beigefügten Buch von Klöckner und Wernicke.

Hinzu kommt, dass weit über 200 Journalistinnen und Journalisten erhebliche Beiträge von der Regierung bzw. staatlichen Ministerien erhalten. Zu Ihrer Information füge ich dazu die einschlägige Liste anbei, wobei die Namen der Journalistinnen und Journalisten anonym sind, aber leicht ermittelt werden könnten. Diese Liste der korrumpierten Journalistinnen und Journalisten im öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist bekanntlich offiziell. Es ist keine private Liste. Sie ist noch nicht einmal vollständig und spiegelt auch noch nicht das wahre Ausmaß der Korruption des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wider. Seit März 2020 war ich somit gezwungen, den seither ausschließlich einseitigen, gekauften und kampagnenartigen Rundfunk der öffentlich-rechtlichen Medien mehr und mehr durch seriös recherchierte Nachrichten und neutrale Berichte aus den sogenannten freien Medien zu kompensieren. Meinen Medienlotsen füge ich Ihnen anliegend ebenfalls nochmals anbei und teile dazu mit, dass meine nachweislichen Kosten der Nutzung der freien Medien inzwischen im fünfstelligen Bereich liegen.

Falls es zu Weiterungen kommen sollte, so werde ich Ihnen diese Kosten – Daueraufträge etwa an apolut.net und erhebliche Zahlungen an Manova (ehemals Rubikon), den Kontrafunk, an OVALmedia und einige freie Journalistinnen und Journalisten, die nach wie vor ehrlichen Journalismus betreiben anstelle von perfider Propaganda zur Erzeugung einer breiten unkritisch mitlaufenden Masse – detailliert nachweisen. Gesundheitsbezogene Informationen und Auswertungen von wissenschaftlichen Studien habe ich seit dem völligen Ausfall der öffentlich-rechtlichen Medien als seriöse Informationsquelle ebenfalls durch angemessene Beiträge zu entsprechenden neuen Medien und Forschungsseiten erhalten. Diese Ausgaben waren notwendig, um meiner Pflicht als Staatsbürger nachkommen zu können, mir ein echtes Urteil bilden zu können.

Ich berufe mich nicht zuletzt auch auf meine Gewissensfreiheit gem. Art. 4 GG. Was seit März 2020 in den öffentlich-rechtlichen Medien gelaufen ist, weist frappierende Ähnlichkeiten zum Staatsfunk der DDR und sogar noch schlimmere Phasen der europäischen Geschichte auf. Bevölkerungsgruppen, die für die Freiheitsrechte eintraten, wurden in faschistischer Manier als Nazis geframed, diffamiert und gesellschaftlich ausgegrenzt. Wegen meiner eigenen Bemühungen einer Aufklärung und Aufarbeitung wurden mir aufgrund dieser einseitigen Propaganda und des Framings sogar meine vorangegangenen Kanzleiräume gekündigt, so dass ich meine jetzigen kürzlich beziehen musste.

Um Sie zu motivieren, sich mit meinen erheblichen Einwendungen ernsthaft zu beschäftigen, füge ich für Sie hier aber auch noch einen Fünf-Euro-Schein anbei, unter Vorbehalt der Rückforderung, sollte es zu einem gerichtlichen Verfahren kommen. Im Falle des Erlasses eines Festsetzungsbescheids werde ich gerichtlich dagegen vorgehen und Widerklage im fünfstelligen Bereich erheben, unter Nachweis der erforderlich gewordenen Ausgaben für die freien Medien.

Mit freundlichen Grüßen

Streitverkündung bei allen Spritzfolge-Klagen notwendig

Statt die Spritz-Täterinnen und Spritz-Täter zu verklagen versteifen sich einige prominente Star-Kanzleien derzeit darauf, es den “Großen” mal so richtig zeigen zu wollen. So wird – aus meiner Sicht irrig – etwa die Biontech SE auf Schadensersatz wegen Spritzschäden verklagt.