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Rechtsanwalt und Strafverteidiger Dr. phil. Dipl. iur. Andreas NeumannRechtsanwalt und Strafverteidiger Dr. phil. Dipl. iur. Andreas Neumann
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Recht als geschlossener KI-Kreislauf - Denkfehler künstlicher Intelligenz

25. Juni 2026

Die Diskussion über die verschiedenen Anwendungen künstlicher Intelligenz im Recht wird meist technisch geführt: Man spricht unter anderem über Statistik und Wahrscheinlichkeiten, jeweils zugeschnittene Datenmengen, Mustererkennung (use cases) und Effizienz (billable hours). Doch der Kern des Rechts ist nicht Technik, auch wenn bereits Legal Tech zu solch einer Denkbewegung geführt hat, sondern immer noch Menschlichkeit.

Das Recht lebt davon, dass Menschen andere Menschen beurteilen – mit ihren Stärken, Schwächen, Irrtümern und Hoffnungen. Genau hier liegt zumindest bislang die Grenze der derzeit der Allgemeinheit zur Verfügung gestellten KI im Gegensatz zum tatsächlichen Stand der militärischen Geheimwissenschaften.

Diese aktuell zur Verfügung gestellte (released) KI kann zwar berechnen, aber nicht vergeben. Sie kann präzise subsumieren, aber nicht mit Augenmaß und schon gar nicht Barmherzigkeit. Sie kann Muster erkennen und Zeit-Trassen anwenden, aber sie kann nicht verstehen, was es bedeutet, ein Mensch und physisch im Raum unter anderen Menschen und räumlichen Zwängen unterworfen zu sein. Diese Grenze zeigt sich besonders deutlich in Situationen, in denen die starre Anwendung einer Regel zu einem Ergebnis führen würde, das zwar formal korrekt, aber materiell ungerecht oder auch nur für den Anwender nicht gerade günstig wäre.

 

Fallbeispiele

Ein Beispiel dafür ist die Deutsche Meisterschaft am 17. Mai 2026 in der Astoriahalle in Walldorf. Meine Tanzpartnerin und ich waren in der Hobby League im Standard und Latein gestartet und haben im Latein dann in der nächsthöheren Kategorie der Rising Stars noch einen vierten Platz ertanzt. Im Standard hat man uns ebenfalls in die Rising Stars erhoben, wonach wir - womit wir nicht rechneten und es auch nicht für möglich hielten - dann in die Supa League aufgestiegen sind. Während des Turniers war unser Augenmerk auf ein Tanzkleid einer langjährigen Tanzfreundin aus dem Team Unity gefallen, das zum Verkauf stand. Wir gingen nach den Auftritten bei den Rising Stars und einem bereits sehr langen Tanz-Tag durchaus naiv davon aus, dass für uns das Turnier beendet sei und wir allenfalls noch beim Ausmarsch aller Tanzpaare erscheinen müssten, so dass wir die Zwischenzeit für eine Anprobe nutzen wollten. Gerade als ich meine Tanzpartnerin in das sehr schöne und auch historisch wertvolle, aber etwas enge Kleid geholfen hatte, wurden wir von allen Seiten aufgerufen. Wir müssten nochmals tanzen, schnell auf die Bühne, alle warteten. Das Reglement verbietet allerdings Paaren, die in der Hobby League starten, das Tragen von Ball-Kleidern.

Nach dem strikten Wortlaut der Regeln wären wir somit disqualifiziert worden. Doch die Menschen, die vor Ort entschieden, sahen die besonderen Umstände und werteten entsprechend. Wir hatten keinerlei Vorteil beabsichtigt; uns war die Regel bekannt, aber die erneute Umkleidezeit in das ursprüngliche Jump-Suit wäre weder den bereit stehenden Paaren der Supa League noch den Zuschauerinnen und Zuschauern des Turnier insgesamt zumutbar gewesen, weshalb wir trotz falscher Kleidung dennoch tanzten. Die Turnierleitung erkannte nach unserer Anhörung, dass eine Disqualifikation unverhältnismäßig gewesen wäre und entschied nach hitziger Debatte nicht nur nach Wortlaut, sondern nach Billigkeit, unter Inkaufnahme freilich einer gewissen Rechtsunsicherheit und einem gewissen Störgefühl für die im weiteren Wettbewerb sogar noch übertroffenen anderen Paare.

Künstliche Intelligenz entscheidet automatisiert nach Schema F. Wir erfahren in der Nutzung der aktuell zur Verfügung gestellten Versionen verschiedene Denkfehler, die ich nach und nach - inspiriert von den Büchern von Rolf Dobelli - beschreiben möchte. Was das Denken und Nachdenken eigentlich ist, können wir schon beim Menschen nicht mit Sicherheit sagen, so dass die Kategorie der Denkfehler durchaus auch auf die algorithmisch nutzbar gemachten gewaltigen Netzwerke und Datenmengen anwendbar ist.

Ein weiteres Beispiel von meiner heutigen Bahnfahrt von Horgen nach Pfäffikon. Ich hatte die S2 und die S8 zur Auswahl, um einen knappen Anschluss zu erreichen. Die S2 fährt auf einer schnellen Trasse und hält bis Pfäffikon nur zweimal (Wädenswil und Richterswil), während die S8 fünf Zwischenhalte hat, also zusätzlich auch noch in Au, Bäch und Freienbach. Die S8 fuhr laut Plan fünf Minuten vor der S2, hatte aber vier Minuten Verspätung. Die S2 hat eine kürzere Fahrtzeit aufgrund weniger Zwischenhalte, kann die S8 aber nicht überholen, weil auf der Strecke physisch dieselben Schienen befahren werden. Wie von der SBB App empfohlen riet mir die KI in diesem Fall dennoch, die knappere S2 zu nehmen und nicht die vorher eintreffende S8. 

 

Denkfehler der KI

Der erste der Denkfehler der KI ist somit der Abstraktionsfehler.

Die Realität der KI ist ein Modell, das zwar logisch konsistent ist, aber die menschliche Dimension ausblendet. Weil in den Rechenmodellen von schnelleren Trassen die Rede ist, kommt es zur weniger günstigen Empfehlung des späteren und zwangsläufig hinterherfahrenden Zugs auch nach mehreren Hinweisen auf eine fehlende Möglichkeit zum Überholen.

Damit hängt der zweite Denkfehler zusammen, und zwar der Modellübertragungsfehler. Eine KI überträgt Regeln und Muster, die in vielen Fällen zutreffen, auf alle Fälle. Wenn in der Mehrheit der Turniere ein falsches Kleid zur Disqualifikation führt, dann wird sie dieses Muster auch auf unseren Sonderfall anwenden. Sie kennt keine Ausnahme, weil sie sich keine Ausnahme vostellen kann. Sie kennt nur Muster. Unser Fall wäre allenfalls zum Training einer KI geeignet gewesen.

Der dritte Denkfehler ist eine Bevozugung scheinbarer Plausibilität. Logische Erklärungen werden bevorzugt, auch wenn sie nicht der Wahrheit entsprechen. So ist das Tragen eines nicht erlaubten Kleides typischerweise ein Versuch, über tänzerische Defizite hinwegzutäuschen. Für uns sprach aber nicht zuletzt, dass ich selbst keinen Frack trug, sondern profane Trainingsbekleidung wiue für die Hobby League geboten. Menschen kann man mit solchen Argumenten überzeigen, die KI hätte blitzschnell und voreilig falsch entschieden.

Der vierte Denkfehler ist der Kontextverlust. Eine KI verliert die Besonderheiten des Einzelfalls, sobald sie in ein abstraktes Schema überführt werden. Sie hätte nicht verstanden, dass der Aufstieg überraschend kam, dass das Reglement selbst unklar war, dass ihr keinen Vorsatz hattet und dass die soziale Realität des Tanzsports eine gewisse Flexibilität verlangt. Sie hätte die Situation nicht als menschliche Situation erkannt, sondern als Datenpunkt.

Der fünfte Denkfehler ist der Selbstkorrekturfehler. Eine KI korrigiert sich erst, wenn sie explizit darauf gestoßen wird. Sie kann nicht spontan erkennen, dass eine strikte Regelanwendung zu einem falschen Ergebnis führt. Sie kann nicht intuitiv spüren, dass eine Ausnahme geboten ist. Sie kann nicht aus sich heraus barmherzig sein und kein Ermessen anwenden. Ermessen ist zwingend menschlicher Natur.

 

Recht und Billigkeit sowie Ermessen

Die Denkfehler der KI können beliebig weiter gesponnen werden und sind nicht technische Schwächen, die man durch bessere Daten oder bessere Modelle beheben könnte. Sie sind strukturell. Sie ergeben sich aus der Natur der KI selbst. Eine KI kann nur das, was in ihren Daten und Modellen vorgesehen ist. Menschlichkeit ist dort nicht vorgesehen. Im Recht führt das zu einer gefährlichen Illusion. Wenn Anwalt A eine KI nutzt, Anwalt B ebenfalls, der Staatsanwalt eine weitere und der Richter schließlich auch, entsteht ein System, in dem KIs miteinander interagieren, sich gegenseitig erkennen, antizipieren und neutralisieren.

Doch all diese KIs teilen dieselben Denkfehler. Sie alle abstrahieren, sie alle verlieren Kontext, sie alle bevorzugen plausible Erklärungen, sie alle übertragen Muster unzulässig und sie alle korrigieren sich zu spät. Wenn der Richter dann ebenfalls KI‑gestützte Entscheidungsentwürfe erhält, entsteht ein geschlossener KI‑Kreislauf, in dem menschliches Ermessen keinen Platz mehr hat.

Das Recht aber braucht dieses Ermessen und Billigkeit. Aristoteles nannte sie Epikie, mehr oder weniger eine Fähigkeit, starre Regeln anzupassen, wenn sie im Einzelfall zu einem ungerechten Ergebnis führen. Rawls geht nach meinem Verständnis von als fair empfundener Rechtsanwendung aus und betont das strikte Verfahren, in unserem Fall die Gewähr des rechtlichen Gehörs, die Anhörung. Und das Schweizer Recht verlangt in Art. 4 ZGB ausdrücklich, dass der Richter nach Recht und Billigkeit entscheidet. Der Mensch kann Irrtümer würdigen, Fairness fühlen, Verhältnismäßigkeit abwägen und Gnade walten lassen. Der Mensch kann erkennen, dass ein Regelverstoß unter Umständen ohne Sanktion bleiben muss. Der Mensch kann verstehen, dass ein Tanzkleid nicht über den Wert eines Paares entscheidet. Und in Anwendung des natürlichen Denkgefühls kommen auch in der Wahl des richtigen Zugs mitunter bessere Entscheidungen zustande als im blinden Vertrauen auf die Empfehlungen einer KI.

Viertagesfiktion statt Dreitagesfiktion

15. Januar 2025

Für Verwaltungsakte ab Neujahr 2025 beginnt die Frist nicht drei, sondern erst vier Tage nach Versand zuzüglich etwaiger Feiertage

Weil auch die Post in Deutschland dem Abbruch unterliegt und immer langsamer und seltener zustellt, in vielen Regionen am Montag gar nicht mehr, musste der Gesetzgeber 2024 handeln und hat mit Wirkung für Verwaltungsakte ab 2025 die berühmte Dreitagesfiktion um einen Tag verlängert, und zwar mit dem Postrechtsmodernisierungsgesetz vom 15. Juli 2024 (PostG).

Es gilt nunmehr in den öffentlich-rechtlichen Verfahrensvorschriften allüberall die Viertagesfiktion - etwa in § 15 Satz 2 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) und insbesondere § 41 Absatz 2 Satz 1 und 2 VwVfG (Viertagesfiktion) oder § 4 Absatz 2 Satz 2 und § 5 Absatz 7 Satz 2 und § 5a Absatz 4 Satz 1 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) ebenso wie in § 10 Absatz 4 Satz 4 des Asylgesetzes, in der Zivilprozessordnung, der Insolvenzordnung und im Sozialrecht.

Fortan gilt ein Bescheid somit erst am vierten Tag nach darin stehendem Datum als bekannt gemacht, und wenn der vierte Tag auf einen Samstag oder Feiertag fällt erst am darauffolgenden Werktag.

 

Bezüglich der Bescheide der von mir schon unter 

https://www.123recht.de/ratgeber/strafrecht/Zahlungen-an-die-GEZ-als-Beteiligung-an-Straftaten-__a159997.html

und unter

https://immoanwalt.nrw/staatskrise/gez-zwangsabgabe-ist-illegitim

kritisierten GEZ-Festsetzungsbescheide - bei denen die Verbraucherzentralen nach Erfahrung meiner Mandanten das Handtuch werfen und jegliche Aussicht auf Erfolg opportun verneinen müssen, fragt es sich indessen, ob es nicht sogar fairerweise eine Zehntagesfiktion sein müsste. Denn die Differenzen zwischen dem Datum des jeweiligen Bescheids und dem Datum der jeweiligen Bekanntmachung variieren nachweislich zwischen drei und zehn Tagen.  

Wichtig für die juristische Praxis ist, dass der Fristbeginn für jegliche Rechtsmittel - Widerspruch oder Klage - an die Bekanntmachung geknüpft ist, eine Klage also allein wegen Fristversäumnisses verloren werden kann. Wenn die GEZ-Bescheide also gewissermaßen vordatiert werden bzw. aufgrund intransparenter Umstände erst später zur Post aufgegeben werden, was die zum Teil auffällig langen vermeintlichen Postlaufzeiten nahelegen, bzw. der Unterschied zwischen dem Datum des jeweiligen Schreibens und dem Datum des Eingangs der Post bei den Adressaten, dann wird damit der Rechtsweg auch auf diese Weise rechtsstaatswidrig verkürzt. 

Ergänzung von Artikel 2 und Artikel 3 des Grundgesetzes

21. Februar 2026

Die sogenannte Corona-Pandemie hat zu staatlichen Maßnahmen geführt, die den Schutz der Volksgesundheit zum Ziel hatten. Dazu gehörten neben den GEZ-Aufrufen, heldenhaft zuhause zu bleiben, unter anderem Maskenpflichten, Zugangsbeschränkungen, berufliche Tätigkeitsverbote, Nachweispflichten über sogenannte Impfungen oder Tests sowie Debatten über eine sektorale oder sogar allgemeine Impfpflicht.

Diese Maßnahmen führten zu bis heute andauernden gesellschaftlichen Auseinandersetzungen über das Verhältnis von individueller Selbstbestimmung und staatlicher Schutzpflicht, wobei auch der Bundespräsident tief in die Pfui-Bah-Kiste griff, um jegliches Hinterfragen als "schwurbeln" zu stigmatisieren. Wer Haltung hat, lässt sich solidarisch auch mit experimentellen Stoffen spritzen. 

Im Verlauf der angeblichen Pandemie wurde deutlich, dass die wissenschaftliche Bewertung der Schutzwirkung einzelner Maßnahmen, einschließlich der sogenannten Impfungen, die versprochenen Schutzwirkungen nicht boten. So wurde inzwischen (entgegen damaligen Werbungen) eingeräumt, dass ein Fremdschutz nie das Ziel der experimentellen Behandlungen gewesen sei.

Vor diesem Hintergrund soll die Verfassung künftig klarstellen:

  1. Jeder Mensch hat immer das Recht, medizinische Behandlungen abzulehnen, und
  2. Niemand darf wegen der Ausübung dieses Rechts benachteiligt werden, soweit nicht zwingende verfassungsrechtliche Schutzpflichten entgegenstehen.

 

Ziel ist es, die Selbstbestimmung über den eigenen Körper (my body my choice) ausdrücklich zu stärken und zugleich sicherzustellen, dass staatliche Maßnahmen künftig auf einer besonders sorgfältigen Abwägung beruhen, wobei andere Auffassungen nicht mit propagandistischen Mitteln wie das nachweislich erfolgte Framingg als "rechts" aus dem Diskurs gedrängt werden dürfen.

Mit dem von mir vorgeschlagenen Art. 2 Abs. 3 GG wird daher ein ausdrückliches Grundrecht auf Ablehnung medizinischer Behandlungen geschaffen. Dieses Recht besteht dem Grunde nach eigentlich bereits in der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, insbesondere im Kontext der körperlichen Unversehrtheit und des Selbstbestimmungsrechts. Offensichtlich hat die bisherige Rechtsprechung aber nicht ausgereicht, die Minderheit der wohlinformierten Verweigerer der experimentellen Behandlung vor einer außer Rand und Band geratenen Mehrheit zu schützen.

Die ausdrückliche Verankerung dient der Stärkung des Vertrauens in die Verfassung durch Klarstellung der eigentlich bereits vorhandenen Rechtslage und besseren Minderheitenschutz in wirklichen oder angeblichen Notlagen.

 

Der neue Art. 3 Abs. 4 GG stellt zudem ergänzend klar, dass künftig niemand wegen der Ablehnung medizinischer Behandlungen benachteiligt werden darf. Damit wird ein spezifisches Gleichheitsrecht geschaffen, das auf die Erfahrungen der Pandemie reagiert, in der Zugangsbeschränkungen, berufliche Nachteile oder soziale Ausgrenzungen an der Tagesordnung waren. 

Die Norm verpflichtet den Gesetzgeber, künftige Maßnahmen besonders sorgfältig zu begründen und sicherzustellen, dass Nachteile nur dann zulässig sind, wenn sie zur Erfüllung verfassungsrechtlicher Schutzpflichten zwingend erforderlich sind.

 

Die vorgeschlagenen Änderungen berühren weder die Grundsätze der Art. 1 und 20 GG noch die föderale Ordnung. Sie stärken vielmehr die Grundrechte und stehen nicht nur im Einklang mit der Menschenwürde und dem Selbstbestimmungsrecht, sondern konkretisieren diese existentiellen Menschenrechte.

 

Die vorgeschlagenen Änderungen sollen das Vertrauen in die Verfassung stärken, indem sie klarstellen, dass individuelle Entscheidungen über medizinische Behandlungen respektiert werden. Gleichzeitig wird der Staat verpflichtet, bei künftigen Gefahrenlagen die Verhältnismäßigkeit besonders zu prüfen und wissenschaftliche sowie gesellschaftliche Diskussionen hierüber zu fördern anstatt Kritikerinnen und Kritiker mundtot zu machen, wie es in den Jahren 2020-2025 nachweislich geschehen ist.

 

Die Änderungen schaffen keine unmittelbaren Verbote für bestimmte Maßnahmen, sondern setzen einen verfassungsrechtlichen Prüfungsmaßstab, der künftige Gesetzgebung und Verwaltungspraxis leitet.

 

Artikel 1 – Änderung des Artikels 2 des Grundgesetzes

Artikel 2 des Grundgesetzes wird wie folgt geändert:

Nach Absatz 2 wird folgender Absatz 3 eingefügt:

„(3) Jeder Mensch hat das Recht, medizinische Behandlungen abzulehnen.“

 

Artikel 2 – Ergänzung des Artikels 3 des Grundgesetzes

Artikel 3 des Grundgesetzes wird wie folgt geändert:

Nach Absatz 3 wird folgender Absatz 4 eingefügt:

„(4) Niemand darf wegen der Ablehnung medizinischer Behandlungen benachteiligt werden.“

 

Artikel 3 – Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

GEZ Zwangsabgabe ist illegitim

07. August 2023

Derzeit ist eine echte Graswurzelbewegung (im Gegensatz zum Astroturfing, also dem gezielten Kaufen und Vortäuschen einer demokratischen Bewegung) gegen die von mir vor einiger Zeit schon einmal kritisierten Zwangsabgaben für die Regierungsnarrative (Corona, Ukraine, Klima u.a.) im Gange.

Diese Zwangsabgaben haben zwar gewisse gesetzliche Grundlagen, sind also nicht illegal. Den GEZ-Medien fehlt aufgrund Missbrauchs durch die Regierungen der Länder und des Bundes und ihres damit verbundenen Verlusts als vierter Gewalt und Kontrollinstanz der Regierenden aber spätestens seit März 2020 die Legitimität. Die GEbühren dafür sind daher illegitim.

Mehr und mehr Initiativen auch aus dem Kreise der Anwaltschaft machen daher derzeit mobil gegen die inakzeptable Förderung von Straftaten im Bereich des staatlichen Rundfunks. Immer mehr Initiativen formieren sich, immer mehr Formulare zum Widerspruch sind (auch auf diesem Anwaltsportal) erhältlich, immer mehr Anwaltskolleginnen und Anwaltskollegen nehmen die undankbaren GEZ-Mandate gerne und zu überwiegend überschaubaren Honoraren (bitte aber vorher nachfragen) entgegen. Dem Einfallsreichtum sind dabei kaum Grenzen gesetzt.

Der Staatliche Rundfunk bzw. die zwangsfinanzierten GEZ-Medien reagieren immerhin mehr und mehr in die richtige Richtung, indem sie ihre Mediatheken zunehmend hinter eine Paywall stellen. Um also die von den „Beiträgen“ (welch euphemistische, ja Orwellsche Bezeichnung) bereits bezahlten Filmchen eines mehr und mehr nur vorgetäuschten Journalismus sehen zu dürfen, zahlt man inzwischen mitunter also zusätzliche Plus-Abo-Gebühren. Zudem werden die öffentlich-rechtlichen Kanäle von ARD und ZDF u.a. etwa auf YouTube durch eingeblendete Werbung nochmals monetarisiert.

Aufgrund der Mitwirkung von Regierenden auf Landes- und Bundesebene in den Aufsichtsräten und auch durch direkte attraktive Zusatzaufträge an prominentere Mitwirkende in den GEZ-Medien sind die Anstalten zum Mittel einer totalitären Umerziehung der Bevölkerung geworden. Statt also die Regierungsnarrative immer wieder kritisch zu hinterfragen, anhand von Fakten zu überprüfen und insbesondere über diskutierte Kritikpunkte aufzuklären, werden die Narrative mithilfe der GEZ-Medien durchgesetzt und ein offener Diskurs unterbunden.

Dies geschieht u.a. durch Diffamierung von Kritikerinnen und Kritikern und durch deren Framing als rechtspopulistisch. Was soll eigentlich an der schon viel älteren Kritik an Big Pharma und am Missbrauch DER Wissenschaft durch die Herrschenden rechts sein? Seit wann helfen linke Kräfte den Oligarchen und bekämpfen die freie Meinungsäußerung, unterdrücken die Meinungen der Andersdenkenden?

 

Hier als kleiner Beitrag zu dieser von mir ausdrücklich befürworteten Graswurzelbewegung gegen die Mitfinanzierung von Manipulation und Panik-Herrschaft mein neuestes Schreiben an den euphemistisch sogenannten Beitragsservice der Regierungspropaganda.

Je mehr sich dieser echten Graswurzelbewegung anschließen, die derzeit etwa auf Twitter unter dem Hashtag #GEZabschaffen SOFORT trendet, umso eher ein denkbarer Erfolg.

 

Münster, den 27.06.2023

Ihre Zahlungserinnerung vom 15.06.2023

Sehr geehrte Damen und Herren,

vor einiger Zeit hatte ich Ihnen das nochmals in der Anlage befindliche Buch von Marcus Klöckner und Jens Wernicke „Möge die gesamte Republik mit dem Finger auf sie zeigen" im Werte von 20 EUR auf meine eigenen Kosten zugeschickt und Ihnen dazu erläutert, dass der Staatsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks – ehrliche Regierungskritik und neutrale Berichterstattung ohne Fremdinteressen – seit mindestens März 2020 nachweislich nicht mehr erfüllt wird.

Im Gegenteil wurden in den öffentlich-rechtlichen Sendern zu besten Sendezeiten rein propagandistische Äußerungen etwa von Bill Gates oder anderen Pharma-Lobbyisten und sogar strafrechtlich relevante Hetz-Parolen verbreitet. Detaillierte Dokumentation dazu im – hier nochmals zu Ihrer geneigten Kenntnisnahme – beigefügten Buch von Klöckner und Wernicke.

Hinzu kommt, dass weit über 200 Journalistinnen und Journalisten erhebliche Beiträge von der Regierung bzw. staatlichen Ministerien erhalten. Zu Ihrer Information füge ich dazu die einschlägige Liste anbei, wobei die Namen der Journalistinnen und Journalisten anonym sind, aber leicht ermittelt werden könnten. Diese Liste der korrumpierten Journalistinnen und Journalisten im öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist bekanntlich offiziell. Es ist keine private Liste. Sie ist noch nicht einmal vollständig und spiegelt auch noch nicht das wahre Ausmaß der Korruption des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wider. Seit März 2020 war ich somit gezwungen, den seither ausschließlich einseitigen, gekauften und kampagnenartigen Rundfunk der öffentlich-rechtlichen Medien mehr und mehr durch seriös recherchierte Nachrichten und neutrale Berichte aus den sogenannten freien Medien zu kompensieren. Meinen Medienlotsen füge ich Ihnen anliegend ebenfalls nochmals anbei und teile dazu mit, dass meine nachweislichen Kosten der Nutzung der freien Medien inzwischen im fünfstelligen Bereich liegen.

Falls es zu Weiterungen kommen sollte, so werde ich Ihnen diese Kosten – Daueraufträge etwa an apolut.net und erhebliche Zahlungen an Manova (ehemals Rubikon), den Kontrafunk, an OVALmedia und einige freie Journalistinnen und Journalisten, die nach wie vor ehrlichen Journalismus betreiben anstelle von perfider Propaganda zur Erzeugung einer breiten unkritisch mitlaufenden Masse – detailliert nachweisen. Gesundheitsbezogene Informationen und Auswertungen von wissenschaftlichen Studien habe ich seit dem völligen Ausfall der öffentlich-rechtlichen Medien als seriöse Informationsquelle ebenfalls durch angemessene Beiträge zu entsprechenden neuen Medien und Forschungsseiten erhalten. Diese Ausgaben waren notwendig, um meiner Pflicht als Staatsbürger nachkommen zu können, mir ein echtes Urteil bilden zu können.

Ich berufe mich nicht zuletzt auch auf meine Gewissensfreiheit gem. Art. 4 GG. Was seit März 2020 in den öffentlich-rechtlichen Medien gelaufen ist, weist frappierende Ähnlichkeiten zum Staatsfunk der DDR und sogar noch schlimmere Phasen der europäischen Geschichte auf. Bevölkerungsgruppen, die für die Freiheitsrechte eintraten, wurden in faschistischer Manier als Nazis geframed, diffamiert und gesellschaftlich ausgegrenzt. Wegen meiner eigenen Bemühungen einer Aufklärung und Aufarbeitung wurden mir aufgrund dieser einseitigen Propaganda und des Framings sogar meine vorangegangenen Kanzleiräume gekündigt, so dass ich meine jetzigen kürzlich beziehen musste.

Um Sie zu motivieren, sich mit meinen erheblichen Einwendungen ernsthaft zu beschäftigen, füge ich für Sie hier aber auch noch einen Fünf-Euro-Schein anbei, unter Vorbehalt der Rückforderung, sollte es zu einem gerichtlichen Verfahren kommen. Im Falle des Erlasses eines Festsetzungsbescheids werde ich gerichtlich dagegen vorgehen und Widerklage im fünfstelligen Bereich erheben, unter Nachweis der erforderlich gewordenen Ausgaben für die freien Medien.

Mit freundlichen Grüßen

  • Verweise und Links: https://ra.de/artikel/immoanwalt-nrw/irrefuehrend-sogenannte-impfung-gegen-covid-19-demaskiert-den-verbraucherschutz-als-taeuschungsmanoever

Paradoxer Wunsch nach mehr Kontrolle

01. Februar 2025

Bei den Montagsspaziergängen der Corona-Wissenden für die Einhaltung der Grundrechte und des Rechtsstaats 2020-2022 versammelten sich Menschen verschiedenster Couleur. Zumeist bin ich offenen, toleranten, herzlichen und politisch sozial und linksalternativ eingestellten Personen begegnet und ihnen nähergekommen. Graffiti-Künstler, Töpferei-Inhaberinnen, Naturheilpraktiker, Geistliche, Migrantinnen und Migranten, ambitionierte Politiker durchaus auch der AfD aber eben auch von der Linken und der neuen Basis-Partei und auch Rechtsanwaltskollegen.

Diese bunten und weltoffenen Versammlungen der Corona-Wissenden wurden von den GEZ-Medien schäbig als rechts verunglimpft. So organisierte die hierdurch verblendete Antifa aggressive Gegendemonstrationen und beschimpfte uns friedliche Spaziergänger als Antisemiten und Nazis, wurde dabei teilweise sogar handgreiflich. Während wir Kerzen in der Hand hielten und Friedenslieder aus den Sechzigern sangen, stürmte in Münster ein schwarzgekleideter Mob auf uns zu und jagte uns Angst ein. Ob es nur gespielt war - die Angreifer bremsten kurz vor dem Auftreffen auf unsere Versammlung ab, als ob sie auf das Dazwischentreten der Polizisten warteten - oder echt, kann ich bis heute nicht mit Sicherheit sagen.

Bei Corona ging es vor allem um Kontrolle. Wir Spaziergänger befürchteten etwa die Ersetzung des Bargelds durch digitale Zahlungsmethoden, die technisch leicht vom aktuellen Impfstatus abhängig gemacht werden können. Wenn also die angeordnete siebente Spritze fällig ist, wäre das Lösen einer Zugfahrkarte nicht mehr möglich. Wie inzwischen viele Bürgerinnen und Bürger erkannt haben, sind solche Gedanken durchaus ernstzunehmen. Sogar in der Swiss ID App ist als dritter Bereich die Gesundheitskarte angelegt, wenn auch - zumindest noch - nicht obligatorisch. Unsere Antennen waren also sensibel, einen Staat nach dem Muster von Orwells 1984 wollten wir nicht.

Durch die nicht weniger fragwürdige Propaganda in den sogenannten freien Medien, die seit 2020 einen enormen Aufschwung genommen haben, sind die meisten meiner damals hinzugewonnenen Freundinnen, Freunde und Bekannte nunmehr aber ebenfalls umgedreht worden. Jetzt wird auch von den meisten Corona-Wissenden mehr Kontrolle verlangt, um den angeblich so unkontrollierten Zustrom von Migranten zu begrenzen. Wer vorher also einen Überwachungsstaat zu verhindern versuchte, will jetzt die Grenzen aufrüsten und auf öffentlichen Plätzen Kameras installieren, obwohl gerade in jenen Kreisen auch bekannt ist, dass die Zuwanderung in Wahrheit bewusst herbeigeführt und gesteuert wird. Warum erkennen die Corona-Wissenden nicht diese Pradoxität?

Der Historiker und Transhumanist Yuval Harai ist für seinen Ausspruch berühmt, dass die Menschen hackable animals geworden seien. Für ein solches Hacking - also Eindringen in die jeweilige Persönlichkeit eines individuums und Umprogrammierung seines Fühlens und Denkens - benötigt man weder Mikro-Chips noch Graphen. Sondern es genügen die herrschenden Lügen und die Propaganda hierzu völlig aus. 

Streitverkündung bei allen Spritzfolge-Klagen notwendig

Streitverkündung bei allen Spritzfolge-Klagen notwendig

06. April 2023

Statt die Spritz-Täterinnen und Spritz-Täter zu verklagen versteifen sich einige prominente Star-Kanzleien derzeit darauf, es den “Großen” mal so richtig zeigen zu wollen. So wird – aus meiner Sicht irrig – etwa die Biontech SE auf Schadensersatz wegen Spritzschäden verklagt.

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