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Rechtsanwalt und Strafverteidiger Dr. phil. Dipl. iur. Andreas NeumannRechtsanwalt und Strafverteidiger Dr. phil. Dipl. iur. Andreas Neumann
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Bildung, Wissenschaft und die Versuchung der Totalerklärung

12. Oktober 2026

Gewidmet Professor Dr. Tilman Nagel, dessen wissenschaftliche Unabhängigkeit und Beharrlichkeit bei der Suche nach Erkenntnis mir gezeigt haben, dass echte Kritik niemals in Denkverweigerung mündet.

Der gegenwärtige Erfolg außeruniversitärer Wissenschaftskommunikatoren auf Plattformen wie YouTube ist zweifellos eines der interessantesten Phänomene unserer Zeit spätestens seit der Corona-Plandemie. Nie zuvor konnten Einzelpersonen ohne institutionelle Anbindung ein Millionenpublikum erreichen und komplexe Themen aus Medizin, Geschichte, Politik oder Philosophie vermitteln. Diese Entwicklung ist zunächst ausgesprochen begrüßenswert. Wissen wird demokratischer zugänglich, traditionelle Autoritäten müssen sich stärker rechtfertigen, und Positionen, die früher kaum Gehör gefunden hätten, können heute öffentlich diskutiert werden.

Gleichzeitig zeigt sich jedoch eine Kehrseite dieser Entwicklung. Mit der Demokratisierung der Wissensvermittlung geht häufig eine Tendenz zur Vereinfachung einher. Komplexe historische Prozesse werden auf wenige Akteure reduziert, vielschichtige Zusammenhänge durch einfache Schuldzuweisungen ersetzt. Wo früher mühsame Analyse notwendig war, tritt nicht selten die verführerische Kraft der Totalerklärung. Die Welt erscheint plötzlich verständlich, weil angeblich alles auf denselben Mechanismus zurückzuführen sei: Macht, Kontrolle, Manipulation oder das Wirken verborgener Eliten. Gerade deshalb lohnt es sich, manche populären Thesen genauer zu betrachten oder sogar in Enzyklopädieform zu veröffentlichen.

 

Universitäten als Instrumente der Unterdrückung?

Immer wieder wird behauptet, Universitäten, Schulen oder Klöster seien historisch vor allem deshalb geschaffen worden, unabhängige und besonders begabte Menschen zu disziplinieren und von tatsächlichem Einfluss fernzuhalten. Der Reiz solcher Erklärungen liegt auf der Hand. Sie sind einfach, emotional eingängig und liefern eine scheinbar überzeugende Antwort auf komplizierte gesellschaftliche Fragen. Historisch überzeugen sie jedoch kaum.

Die europäischen Universitäten entstanden im Hochmittelalter als weitgehend autonome Gemeinschaften von Lehrenden und Lernenden. Hier entwickelten sich Methoden der Beweisführung, der Quellenkritik und des wissenschaftlichen Disputs, die bis heute das Fundament jeder ernsthaften Forschung bilden. Die Ausbildung von Juristen, Medizinern, Theologen und Verwaltungsfachleuten wäre ohne diese Institutionen kaum vorstellbar gewesen. Wer die europäische Rechtsgeschichte betrachtet, erkennt schnell, dass die Universitäten nicht Orte der Entmündigung waren, sondern entscheidende Triebkräfte gesellschaftlicher und staatlicher Entwicklung.

Natürlich wäre es ebenso naiv, Universitäten als vollkommen neutrale Wahrheitsmaschinen zu betrachten. Wissenschaft wurde zu allen Zeiten von Machtinteressen beeinflusst. Mittelalterliche Fürsten, kirchliche Autoritäten, moderne Staaten und wirtschaftliche Akteure haben stets versucht, auf Forschung und Lehre einzuwirken. Dies ist kein Geheimnis, sondern eine Selbstverständlichkeit jeder politischen und gesellschaftlichen Ordnung.

Aus der Existenz solcher Einflussmöglichkeiten folgt jedoch nicht, dass wissenschaftliche Institutionen insgesamt wertlos oder gar bloße Werkzeuge der Manipulation wären. Gerade weil Wissenschaft von Menschen betrieben wird und damit fehlbar ist, hat sie Verfahren entwickelt, um Fehler sichtbar zu machen. Dokumentation, Nachvollziehbarkeit, Kritik, Reproduzierbarkeit und wissenschaftliche Debatten dienen genau diesem Zweck. Die Existenz von Irrtümern widerlegt Wissenschaft daher nicht. Sie begründet vielmehr die Notwendigkeit wissenschaftlicher Methodik.

 

Die paradoxe Leistung der Bildung

Besonders problematisch erscheint mir die verbreitete Behauptung, Schulen dienten in erster Linie der „Gehirnwäsche“ der Bevölkerung. Diese Sichtweise verkennt ein bemerkenswertes Paradoxon. Wer heute das Bildungssystem kritisiert, bedient sich meist genau jener Fähigkeiten, die er diesem Bildungssystem verdankt. Wer historische Quellen analysiert, Statistiken hinterfragt, argumentative Schwächen erkennt oder logische Widersprüche aufdeckt, greift auf Werkzeuge zurück, die typischerweise durch Bildung vermittelt werden. Das bedeutet keineswegs, dass Schulen stets die Wahrheit lehren oder dass jedes vermittelte Wissen korrekt wäre. Die Geschichte ist reich an Irrtümern, ideologischen Verengungen und politisch motivierten Lehrinhalten.

Entscheidend ist jedoch etwas anderes. Bildung vermittelt nicht nur Inhalte. Sie vermittelt die Fähigkeit, Inhalte zu überprüfen. Gerade deshalb erscheint mir die pauschale Ablehnung von Bildungsinstitutionen als intellektuelle Sackgasse. Viele Menschen gelangen im Laufe ihres Lebens zu dem Punkt, an dem sie etablierte Narrative hinterfragen. Sie entdecken Widersprüche, erkennen politische oder wirtschaftliche Interessenlagen und entwickeln eigenständige Sichtweisen. Dieser Prozess ist nicht nur legitim, sondern oftmals notwendig.

Aus meiner eigenen Erfahrung heraus würde ich jedoch hinzufügen, dass dieser Erkenntnisprozess selten im luftleeren Raum stattfindet.

Jeder Mensch entwickelt im Laufe seines Lebens eine Art geistige Matrix, ein individuelles Netz von Vorstellungen, Erfahrungen und Erkenntnissen. Diese Matrix setzt sich aus den unterschiedlichsten Elementen zusammen: aus Geschichte, Philosophie, Naturwissenschaften, Literatur, Musik, Religion, Recht, Psychologie und den zahllosen Erfahrungen des eigenen Lebens. Nicht jede dieser Quellen ist frei von Irrtümern. Manches mag sich später sogar als falsch herausstellen. Und doch leisten all diese Einflüsse einen Beitrag zur Ausbildung des eigenen Denkens. Oft wird übersehen, dass selbst eine Bildung, die teilweise fehlerhaft oder ideologisch gefärbt sein mag, dennoch die Voraussetzungen schaffen kann, um eben diese Fehler später überhaupt zu erkennen.

Das berühmte „Klick“, von dem viele Menschen berichten, entsteht deshalb häufig nicht trotz Bildung, sondern gerade wegen ihr. Die Fähigkeit zum eigenständigen Denken fällt nicht vom Himmel. Sie wächst aus einem langen Prozess des Lernens, Vergleichens, Zweifelns und Hinterfragens.

 

Wo Skepsis in Wissenschaftsleugnung umschlägt.

Manche Kritiker beschränken sich nicht darauf, einzelne Studien, einzelne Institutionen oder einzelne wissenschaftliche Positionen in Frage zu stellen. Sie erklären vielmehr das gesamte System wissenschaftlicher Erkenntnisproduktion für grundsätzlich korrumpiert. Universitäten seien Propagandaanstalten, Forschungsergebnisse gekauft und Experten per se unglaubwürdig. Wer diesen Weg beschreitet, gerät allerdings in einen unauflösbaren Widerspruch. Denn dieselben Argumente müssten dann auch für alternative Quellen gelten. Weshalb sollte ausgerechnet der unabhängige YouTube-Kommentator frei von Interessen sein, wenn sämtliche Professoren korrupt sein sollen? Weshalb sollte das Buch eines Außenseiters glaubwürdiger sein als eine wissenschaftliche Publikation, wenn doch angeblich jede menschliche Institution von Machtinteressen gesteuert wird?

Am Ende bleibt unter diesen Voraussetzungen kein objektiver Maßstab mehr übrig. An die Stelle von Argumenten tritt das natürliche Denkgefühl, gemeinhin auch als gesunder Menschenverstand bezeichnet. An die Stelle von Methodik tritt subjektive Gewissheit und Bauchgefühl. Das mag psychologisch verständlich sein. Als Methode der Wahrheitsfindung ist es jedoch denkbar ungeeignet.

Der Unterschied zwischen kritischem Denken und Wissenschaftsleugnung besteht daher nicht darin, ob Autoritäten hinterfragt werden. Autoritäten sollten hinterfragt werden. Entscheidend ist vielmehr, ob man bereit bleibt, auch die eigenen Überzeugungen denselben kritischen Maßstäben zu unterwerfen.

 

Freiheit braucht Bildung

Philosophisch betrachtet ist Freiheit kein Naturzustand. Freiheit entsteht nicht einfach dadurch, dass man sich von Institutionen, Traditionen oder gesellschaftlichen Regeln löst. Sie setzt vielmehr Fähigkeiten voraus: sprachliche Ausdruckskraft, logisches Denken, historische Orientierung, moralische Urteilsfähigkeit und die Fähigkeit, unterschiedliche Perspektiven gegeneinander abzuwägen. Ohne diese Voraussetzungen mag ein Mensch spontan sein. Frei im eigentlichen Sinne ist er deshalb noch nicht.

Bildung ist daher nicht der Gegensatz von Freiheit, sondern ihre Voraussetzung. Sie eröffnet erst den Raum, in dem Menschen eigenständig urteilen, Argumente prüfen und Verantwortung übernehmen können. Gerade deshalb bleiben Schulen, Universitäten und andere Bildungseinrichtungen trotz aller berechtigten Kritik unverzichtbar. Ihr Wert liegt nicht darin, dass sie immer Recht hätten. Ihr Wert liegt darin, dass sie Menschen befähigen, selbst herauszufinden, wann etwas falsch sein könnte.

Vielleicht ist dies die größte Leistung von Bildung überhaupt: nicht die Vermittlung fertiger Wahrheiten, sondern die Entwicklung eines Verstandes, der zwischen Wahrheit und Irrtum unterscheiden kann. Wer diesen Maßstab ernst nimmt, wird weder blind an Institutionen glauben noch sie pauschal verwerfen. Er wird lernen, selbst zu denken. Und genau das sollte Bildung leisten. Gerade in einer Zeit, in der immer mehr Menschen davon überzeugt sind, bereits alle Antworten gefunden zu haben.

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Die Faszination des Islams – Warum Menschen trotz Krisen und Gewalt konvertieren

26. Juli 2026

Die weltweite Anziehungskraft des Islams gehört zu den bemerkenswertesten religiösen Entwicklungen unserer Gegenwart, nicht erst seit Maxime Rodinson dies in seinem berühmten Buch 1980 feststellte. Obwohl die Medien immer wieder über Gewalt, Extremismus und Anschläge berichten – zuletzt über den Angriff auf den Christopher Street Day in Berlin –, wenden sich jedes Jahr Hunderttausende Menschen dieser Religion zu. Dieses Phänomen überrascht viele Beobachter, fasziniert andere und verlangt nach einer nüchternen, wissenschaftlich fundierten Analyse.

Als jemand, der bei Professor Dr. Tilman Nagel zum islamischen Recht promoviert hat, sich intensiv mit der Nasser‑Enzyklopädie auseinandersetzte und über Jahre hinweg für die Encyclopedia of the Bible and Its Reception (EBR) schrieb, kenne ich die historischen, theologischen und soziologischen Tiefenschichten dieses Themas gut. Umso bemerkenswerter ist es, dass mein letzter EBR‑Artikel aufgrund seiner kritischen Gender‑Passagen abgelehnt wurde – obwohl gerade dieser Aspekt aus meiner Sicht zentral ist. Bereits 2007 habe ich in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung unter dem Titel Feminismus-Verlierer die These formuliert, dass bestimmte gesellschaftliche Entwicklungen im sogenannten Westen eine Art Gegenbewegung erzeugen, die den Islam für viele Menschen attraktiv macht.

 

I. Missionierung gegenüber Nichtmuslimen: Die Ausweitung der Gemeinschaft

Im Koran erscheint der Begriff daʿwā, der Ruf zum Islam, sehr häufig.

Die frühen Suren und Überlieferungen zeigen deutlich, dass dieser Ruf vor allem der Einigung der neuen Gemeinschaft diente, die sich in Medina formierte und dort sogar eine Art Verfassung entwickelte, wie Lecker überzeugend darlegt (Lecker, Michael. The ‘Constitution of Medina’: Muhammad’s First Legal Document, Princeton, NJ: The Darwin Press, 2004). Die frühen Strafnormen der ḥudūd, die wörtlich „Grenzen“ bedeuten, sollten die innere Stabilität der Gemeinschaft sichern und sie gegenüber äußeren Gegnern – insbesondere den jüdischen Stämmen in Mekka – festigen.

Missionierung ist im Islam keine verpflichtende Handlung, wird aber als besonders verdienstvoll angesehen, weil sie die Nähe zu Gott erhöht und die Hoffnung auf das Paradies stärkt. Moderne Auslegungen betonen häufig den Vers „Es gibt keinen Zwang im Glauben“ (Sure 2:256), um die Friedfertigkeit des Islams zu unterstreichen. Doch wie Nagel zeigt, bezieht sich der Begriff „Religion“ in diesem Kontext auf die Religion des Islams selbst. Der Vers beschreibt also den Zustand nach der Konversion und nicht die Freiheit, sich außerhalb des Islams zu bewegen.

 

II. Innerislamische Missionierung: Der Wettbewerb der Rechtsschulen

Nachdem die islamische Gemeinschaft politisch gefestigt war, begann die Ausdifferenzierung der islamischen Wissenschaften.

Die Gelehrten widmeten sich der der Grammatik zur Standardisierung des Hocharabischen, der Koranexegese, der Rechtswissenschaft, der Analyse der Überlieferungen und der Bewertung der Überlieferer. Aus diesen intensiven Diskursen entstanden die verschiedenen Rechtsschulen, die maḏāhib, die bis heute das islamische Denken prägen, siehe dazu mein Buch Rechtsgeschichte, Rechtsfindung und Rechtsfortbildung im Islam, Hamburg 2012.

Schon früh versuchten die Vertreter dieser Schulen, einander zu überzeugen. Eine bekannte Anekdote berichtet, dass die Schüler Abū Ḥanīfas ihrem Publikum bewusst unbefriedigende Lösungen anderer Gelehrter präsentierten, um anschließend die eigene, als gerecht empfundene Lösung vorzustellen und zu betonen, dass sie von Abū Ḥanīfa stamme. Diese Form der innerislamischen Missionierung zeigt, wie lebendig und wettbewerbsorientiert die islamische Gelehrtenkultur seit ihren Anfängen war.

 

III. Gelehrte – auch westliche – als unbeabsichtigte Missionare

In islamischen Nachrufen wird häufig hervorgehoben, wie sehr ein Gelehrter zur Verbreitung des Islams beigetragen hat. Bemerkenswert ist jedoch, dass auch westliche Orientalisten, Arabisten und Islamwissenschaftler unbeabsichtigt zur Attraktivität des Islams beitragen. Indem sie seine intellektuelle Tiefe, seine Rechtslogik und seine ethischen Grundlagen sichtbar machen, öffnen sie vielen Menschen einen Zugang zu dieser Religion.

Nicht wenige Studierende der Islamwissenschaft konvertieren später. Ein bekanntes Beispiel ist mein Studienfreund Jörg Ballnus, der einst als Islamwissenschaftler tätig war, während seines Studiums dann zum Islam gefunden hat und heute als islamischer Theologe wirkt. Andere geraten in innere Konflikte, wenn die intensive Beschäftigung mit einer fremden Religion ihre eigene kulturelle Verankerung erschüttert und sie sich zwischen zwei geistigen Welten wiederfinden.

 

IV. Moderne Ideologien und der Genderdiskurs: Ein unterschätzter Faktor

Der Islam wächst weltweit dynamisch, wie Thielmann überzeugend darlegt (Thielmann, Jörn: „Konversion – Islamisch“, Lexikon für Kirchen- und Religionsrecht, ed. Heribert Hallermann u.a. Vol. II F-K. Paderborn 2019, S. 1057a-1058b.). Ein oft übersehener Faktor dieser Entwicklung ist der moderne Genderdiskurs. Viele Menschen suchen nach klaren Rollenmodellen, nach Gemeinschaft, nach Verbindlichkeit und nach einem Lebensmodell, das nicht ausschließlich auf individueller Selbstverwirklichung beruht. Der Islam bietet in seiner traditionellen Ausprägung ein stark normiertes, familienorientiertes und gemeinschaftliches Lebensmodell, das manche als Gegenentwurf zu westlichen Individualisierungs‑ und Karriereidealen empfinden.

Soziologische Studien zeigen, dass westliche Frauen im reproduktiven Alter, die sich aktiv Kinder wünschen, auf Dating‑Plattformen seltener geworden sind. In islamisch geprägten Ländern ist diese Gruppe deutlich größer. Dadurch entstehen neue transkulturelle Partnerschaften, die wiederum Konversionen begünstigen. Potarca beschreibt diesen Prozess als eine Verschiebung der Bildungs‑ und Lebensentwürfe, die sich in der Partnerwahl niederschlägt und damit auch religiöse Entscheidungen beeinflusst (Potarca, Gina: Online Dating Is Shifting Educational Inequalities in Marriage Formation in Germany. Demography 2021, S. 1977–2007).

Diese Beobachtung ist rein deskriptiv und nicht wertend. Sie beschreibt gesellschaftliche Entwicklungen, die sich in vielen westlichen Ländern beobachten lassen und die erklären, warum der Islam für manche Menschen eine Antwort auf bestimmte kulturelle Veränderungen darstellt.

 

V. Internet und künstliche Intelligenz: Die neue Arena religiöser Deutung

Das Internet hat die religiöse Landschaft grundlegend verändert. Islamische Prediger, Reformdenker, Traditionalisten und Kritiker erreichen heute Millionen Menschen weltweit. Mit dem Aufkommen künstlicher Intelligenz entsteht ein neues Feld der religiösen Auseinandersetzung. Algorithmen gewichten Inhalte, Chatbots beantworten religiöse Fragen, und Nutzer erhalten je nach Plattform unterschiedliche Deutungen.

Objektivität kann kein Algorithmus garantieren. Deshalb verlagert sich der jahrhundertelange Streit um die richtige Auslegung religiöser Texte zunehmend in den digitalen Raum. Die Frage, wie künstliche Intelligenz religiöse Wahrnehmung beeinflusst, ist noch kaum erforscht, wird aber in Zukunft eine zentrale Rolle spielen.

 

Schlussbetrachtung: Die bleibende Faszination des Islams

Der Islam ist nicht nur eine Religion, sondern ein globales kulturelles, rechtliches und spirituelles System. Seine Attraktivität speist sich aus Tradition und Moderne zugleich. Viele Menschen suchen in Zeiten gesellschaftlicher Unsicherheit nach Orientierung, und sie finden sie dort, wo klare Strukturen, Gemeinschaft und Sinn erfahrbar sind. Der Islam bietet all dies – und genau deshalb bleibt seine Faszination ungebrochen.

 

Vollzug inländischer Haftstrafen im Heimatstaat im Falle des Landesverweises

11. September 2026

Die Betrachtung der Landesverweisung und ihrer Folgen verlangt eine ruhige, rechtsstaatlich geordnete und menschlich sensible Herangehensweise. Die Diskussion über den Vollzug von Haftstrafen bei Personen, die aufgrund schwerer Straftaten aus der Schweiz weggewiesen werden, gewinnt an Bedeutung, weil die Lebensrealität dieser Menschen nach der Wegweisung nicht mehr in der Schweiz stattfindet.

Meine Idee eines völkerrechtlichen Vertrags über den Vollzug inländischer Haftstrafen im Heimatstaat entsteht aus dem Bedürfnis nach einer sachgerechten, humanen und international abgestimmten Lösung, die die Schweiz entlastet und gleichzeitig die Resozialisierung der betroffenen Menschen stärkt. Die klare Distanzierung von politischen Konzepten wie der sogenannten „Remigration“ bildet dabei einen selbstverständlichen Bestandteil der Betrachtung, weil die hier entwickelte Überlegung nicht auf Ausschluss oder Härte, sondern auf Rechtsstaatlichkeit und Menschlichkeit beruht.

 

Rechtslage und faktische Wirkung der Landesverweisung

Die rechtliche Ausgangslage der Landesverweisung nach Art. 66a StGB und der Zweijahresregel zeigt eine klare Struktur. Die Wegweisung bildet einen eigenständigen, schwerwiegenden Eingriff in die Lebensperspektive der betroffenen Person. Die faktische Wirkung eines lebenslangen Wiedereinreiseverbots erzeugt eine endgültige Verlagerung des Lebensmittelpunkts in den Heimatstaat.

Die fehlende Perspektive einer Rückkehr in die Schweiz aufgrund der Verurteilung führt zu einer Situation, in der die Resozialisierung im Inland keine realistische Grundlage mehr besitzt. Die Zweijahresregel bewirkt eine obligatorische Landesverweisung, sobald eine Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren ausgesprochen wird, unabhängig von der Art des Delikts. Die Landesverweisung schafft damit eine dauerhafte räumliche und soziale Trennung, die den Vollzug der Haftstrafe in der Schweiz als sachlich wenig überzeugend erscheinen lässt.

Die Betrachtung der aktuellen Rechtsprechung zeigt eine zunehmende Sensibilisierung für die Lebensrealität der Betroffenen, ohne die legitimen Sicherheitsinteressen der Schweiz zu vernachlässigen.

 

Lebensrealität und fehlende Resozialisierungsperspektive im Inland

Die Lebensrealität der verwiesenen Menschen nach der Haftentlassung zeigt eine deutliche Verschiebung der relevanten sozialen Bezüge in den Heimatstaat. Die fehlende Einbindung in die schweizerische Gesellschaft, die Abwesenheit eines tragfähigen sozialen Umfelds und die fehlende Perspektive auf eine berufliche oder soziale Integration in der Schweiz führen zu einer strukturellen Erschwernis der Resozialisierung im Inland.

Die Resozialisierung verlangt eine Einbettung in das zukünftige Lebensumfeld, und dieses Lebensumfeld liegt nach der Landesverweisung zwingend im Heimatstaat. Die fehlende Möglichkeit einer realistischen Sozialprognose in der Schweiz bildet eine zentrale Erkenntnis, weil die Prognose über die zukünftige Lebensführung nur in demjenigen Staat möglich ist, in dem die betroffene Person künftig leben wird. Die frühzeitige Einbindung in die Strukturen des Heimatstaates bildet daher den sachgerechten Weg.

 

Ressourcenbelastung im schweizerischen Strafvollzug

Die Betrachtung der Ressourcen im schweizerischen Strafvollzug zeigt eine deutliche Belastung der Vollzugsanstalten durch Personen, die nach der Haft ohnehin nicht mehr in der Schweiz leben dürfen. Die hohen Kosten des Vollzugs, die personellen Anforderungen und die begrenzten Kapazitäten der Anstalten verlangen eine sorgfältige Priorisierung.

Die Konzentration der Vollzugsressourcen auf Personen, die nach der Haft tatsächlich wieder in die schweizerische Gesellschaft integriert werden sollen, bildet eine sachgerechte und verantwortungsvolle Nutzung staatlicher Mittel. Die Vollstreckung von Haftstrafen bei Personen, die dauerhaft weggewiesen werden, erzeugt eine strukturelle Ineffizienz, weil die Schweiz die Kosten trägt, ohne dass die Resozialisierung im Inland irgendeine Wirkung entfalten kann.

 

Reintegration und strukturelle Grenzen

Die aktuellen Bestrebungen zur Unterstützung der Reintegration verwiesener Personen zeigen eine zunehmende Bereitschaft der Schweiz, die Rückkehr in den Heimatstaat zu begleiten. Die Bemühungen der Behörden um eine geordnete Rückkehr und eine menschenwürdige Reintegration stoßen jedoch an Grenzen, solange die Haftstrafe im Inland vollzogen wird. Die frühzeitige Einbindung in die Resozialisierungsprogramme des Heimatstaates, die Kontaktaufnahme mit Bewährungshelfern und die Vorbereitung auf eine mögliche vorzeitige Entlassung nach dem Recht des Heimatstaates verlangen eine unmittelbare Verlagerung des Vollzugs.

Die Möglichkeit einer vorzeitigen Entlassung nach dem Recht des Heimatstaates bildet einen wichtigen Bestandteil der Resozialisierung, weil die Abwägung zwischen öffentlicher Sicherheit und dem Freiheitsinteresse der betroffenen Person im Heimatstaat eine andere Struktur besitzt als in der Schweiz.

 

Regelungsinhalte eines völkerrechtlichen Vertrags

Die Entwicklung eines völkerrechtlichen Vertrags über den Haftvollzug im Heimatstaat verlangt eine klare Struktur und verbindliche Garantien. Die Übernahme der schweizerischen Haftstrafe durch den Heimatstaat bildet den zentralen Regelungsinhalt. Die Sicherstellung rechtsstaatlicher Haftbedingungen verlangt internationale Garantien und eine Überwachung durch die Schweiz.

Die Regelung der vorzeitigen Entlassung nach dem Recht des Heimatstaates verlangt eine klare Abstimmung zwischen den beteiligten Staaten. Die Festlegung von Schutzmechanismen gegen menschenrechtswidrige Haftbedingungen bildet einen unverzichtbaren Bestandteil des Vertrags. Die Verfahrensregeln für die Überstellung unmittelbar nach Rechtskraft des Urteils schaffen eine klare und geordnete Struktur, die den Vollzug effizient und menschenwürdig gestaltet.

 

Schlussbetrachtung einer modernen, menschenorientierten Strafrechtspolitik

Die abschließende Betrachtung zeigt die sachliche und menschliche Überzeugungskraft eines völkerrechtlichen Vertrags über den Haftvollzug im Heimatstaat. Die klare Abgrenzung gegenüber politischen Konzepten der Ausschaffung oder „Remigration“ bildet einen selbstverständlichen Bestandteil der Argumentation, weil die hier entwickelte Idee nicht auf Härte, sondern auf Humanität und Rechtsstaatlichkeit beruht. Die Entlastung der schweizerischen Vollzugsanstalten, die Stärkung der Resozialisierung im Heimatstaat und die Vermeidung unnötiger Härten für Menschen, die dauerhaft aus der Schweiz weggewiesen werden, bilden die tragenden Elemente der Überlegung.

Die Entwicklung eines solchen Vertrags stellt einen Schritt hin zu einer modernen, international abgestimmten und menschenorientierten Strafrechtspolitik dar, die die Sicherheit der Schweiz und die Würde der betroffenen Menschen gleichermaßen schützt.

Wenn Leihmutterschaft den Skandal ersetzt

22. Juli 2026

In einer politischen Utopie könnte man sich vorstellen, wie ein Minister über Jahre hinweg ein Geflecht aus Machtmissbrauch, systematischer Bereicherung und menschenrechtswidrigen Entscheidungen spinnt. Während im Hintergrund Millionen fließen, während sein Ehepartner und sein persönliches Umfeld profitieren, während Entscheidungen getroffen werden, die tief in die Sphäre der Verbrechen an der Menschlichkeit reichen, bleibt die politische Oberfläche ruhig. Die Zeit legt sich wie ein Teppich über die Vorgänge, die Öffentlichkeit wird beruhigt, die Akten werden im Rahmen einer Pseudo-Aufklärung der Pfui-Bah Parteien auf kleiner Flamme im Shadow ban gehalten .

Doch dann geschieht das Unerwartete: Der Minister tritt von einem Amt zurück. Aber nicht wegen der millionenschweren Korruption. Nicht wegen der Menschenrechtsverletzungen.  

Sondern wegen eines privaten und zutiefst schützenswerten Vorgangs – der Leihmutterschaft.

 

Die moralische Verschiebung: Vom Verbrechen zur Identitätspolitik

In dieser Utopie wird der Rücktrittsgrund nicht nur zur Nebelkerze, sondern zum sehr gut getimeten moralischen Drehpunkt. Plötzlich stehen jene, die seit Jahren auf die schwersten Verfehlungen hingewiesen haben, als homophob, rechts oder rückständig da – obwohl Schwulsein oder die Leihmutterschaft für sie nie ein Problem war.

Die Kritik an Machtmissbrauch, Korruption und Menschenrechtsverletzungen wird rhetorisch umgelenkt in eine angebliche Kritik an der sexuellen Orientierung des Ministers. Timing ist eben alles, nicht nur im Tanzen.

 

Ein klassisches Beispiel für strategisches Framing

Die Debatte wird nicht mehr über die eigentlichen Taten geführt, sondern über die Identität. Nicht über die veruntreuten Millionen und drastische Eingriffe in die Freiheitsrechte der Mitmenschen bis hin zur Nötigung zur Giftspritze, sondern über Schin-Moralbegriffe.

Die Debatte nicht über die eigentliche Frage politischer Verantwortung geführt, sondern über gezielt provozierte Empörung im Sommerloch gesteuert. 

 

Die Kunst der politischen Immunisierung

Diese Utopie - Ähnlichkeiten mit aktuellen Vorgängen in Deutschland sind rein zufällig - zeigt, wie politische Kommunikation zur Immunisierung genutzt werden kann:  

Wer Verbrechen kritisiert, wird als unsolidarisch dargestellt. Wer Korruption benennt, wird als rechts markiert. Wer Aufklärung fordert, wird als intolerant moralisch diskreditiert.

So entsteht ein paradoxes Narrativ: Diejenigen, die auf die schwersten Verfehlungen hinweisen, werden zu den eigentlichen Verdächtigen. Die politische Realität wird auf den Kopf gestellt, und die moralische Schwere der Taten verschwindet hinter einem identitätspolitischen Schutzschild.

 

Warum diese Utopie relevant ist

Solche Erzählungen – bewusst fiktiv, bewusst überspitzt – zeigen, wie fragil politische Integrität wird, wenn Narrative, Identitätspolitik und Machtinteressen ineinandergreifen. Sie erinnern daran, dass echte Verantwortlichkeit nicht aus moralischen Nebelkerzen entsteht, sondern aus Transparenz, Aufklärung und rechtlicher Konsequenz.

Massenbildung in der Sauna

19. August 2026

Manchmal erlebt man eine Situation, die zeigt, wie schnell sich Menschen zu einer Gruppe formen. Mattias Desmet nennt das Massenbildung. Ich nenne es eine Episode aus der Sauna.

 

Die Ruhe vor der Szene

Ich war an einem Nachmittag im hier der guten Diskretion halber genannten Due Lune, einem Thermalbad, das ich sehr schätze. Die Anlage ist gepflegt. Die Aufgüsse sind hervorragend. Ich gehe gern dorthin, um zu lesen und zu entspannen.

Ich hatte mein eigenes Saunatuch dabei und mein eigenes Buch. Es war ein Buch von Béla Rothenbühler, ein warmherziges, witziges Werk in Luzerner Mundart. Ich lese es, weil ich Schwyzerdütsch lernen möchte. Ich saß ruhig da und blätterte lautlos. Die Sauna war still. Niemand fühlte sich gestört.

 

Der Befehlston

Dann trat der Saunameister ein. Sein Ton war hart. Er verlangte, dass ich das Buch sofort aus der Sauna entferne. Er sprach von schädlicher Tinte und einem angeblichen Verbot.

Ich erklärte ihm, dass ich die Hausordnung kenne. Dort steht kein Leseverbot. Es ist normales Papier. Die Druckerschwärze verdampft nicht.

Er drohte mit Polizei und Hausverbot. Ich fügte mich. Ich legte das Buch draußen ab. Ich erlaubte mir nur die Bemerkung, dass Schweizer im Durchschnitt toleranter sind.

Eine Dame links in der ersten Reihe sagte: „Kein normaler Mensch liest in der Sauna.“

Ich antwortete, dass sie wahrscheinlich sogar Recht habe, weil die Schweizer historisch ein Bauernvolk seien. Es war ein Scherz. Die Stimmung kippte trotzdem.

 

Der gute Aufguss

Der Aufguss selbst war hervorragend. Der Saunameister beherrscht sein Handwerk. Die Hitze war gleichmäßig. Die Ruhe war vollkommen. Ich gehörte zu den letzten, die nach dem Aufguss noch in der Sauna blieben.

Doch dann kam er erneut herein. Er erklärte, ich hätte ihn beleidigt. Ich hätte ihn „Migrant“ genannt. Das stimmt nicht. Ich bin selbst Migrant. Das Wort ist zudem per se sicherlich keine Beleidigung.

Er drohte wieder mit Polizei. Ich wollte mich erholen. Ich nahm sein Angebot an. Ich verließ den textilfreien Saunabereich und ging in den Badebereich.

 

Die kleine Prozession

Nach lediglich fünf bis zehn Minuten im Badebereich geschah etwas, das ich bis dahin nur aus Büchern kannte:

Die Stammgäste rotteten sich zusammen. Der Saunameister brachte er Verstärkung mit. Sieben Stammgäste folgten dem Saunameister wie eine kleine Prozession. Sie suchten mich im Badebereich auf, holten mich aus dem Wasser heraus. Sie wollten mich zur Rede stellen. Jeder erzählte eine andere Version dessen, was ich angeblich gesagt haben sollte. Die Aussagen widersprachen sich drastisch. Die Dynamik war trotzdem geschlossen.

Ich stand frierend da. Immer wieder fielen die Worte „Polizei“ und „Hausverbot“. Ich hatte den Saunabereich längst verlassen. Ich wollte nur noch wie eigentlich vereinbart, unter Verzicht auf das weitere Saunieren, weiter baden.

 

Die Entschädigung

Am Ende erhielt ich eine Entschädigung. Das Due Lune hat korrekt reagiert. Ich betone ausdrücklich: Heil- und Thermalbäder wie auch Saunen sind wunderbare Orte der Erholung. 

Ich werde weiterhin saunieren. Ich werde weiterhin lesen. Und ich habe eine gute Geschichte gewonnen.

 

Die schönste Wendung

Ich schrieb Béla Rothenbühler eine Mail. Ich wollte ihm erzählen, was sein Buch ausgelöst hatte. Seine Antwort war herzlich, humorvoll und voller Verständnis.

Er schrieb unter anderem: „So eine absurde Szene ist mir noch nie untergekommen! Ich bin selber Spa-Freund und habe selbstverständlich immer Lektüre dabei.“

Und er lud mich ein, ihn einmal bei einer Lesung zu treffen.

Ich habe diese Einladung angenommen. Ich habe Béla später tatsächlich persönlich kennengelernt. Wir haben gesprochen, gelacht und über die Saunaepisode gescherzt. Er hat mir mein Exemplar signiert. Das Buch trägt heute natürlich Spuren von Hitze und Dampf, aber eben auch seine persönliche Widmung mit gekonntem Verweis auf diese Geschichte.

 

Die Lektion

Diese Episode zeigt, wie leicht sich Menschen zu einer Gruppe formieren können, wenn Unsicherheit entsteht und ein Schuldiger an die Wand gemalt werden kann. Ein Wort genügt. Ein Missverständnis reicht. Framing setzt die Dynamik in Gang. Desmet nennt es Massenbildung. Ich nenne es eine Lektion aus der Sauna.

Recht als geschlossener KI-Kreislauf - Denkfehler künstlicher Intelligenz

25. Juni 2026

Die Diskussion über die verschiedenen Anwendungen künstlicher Intelligenz im Recht wird meist technisch geführt: Man spricht unter anderem über Statistik und Wahrscheinlichkeiten, jeweils zugeschnittene Datenmengen, Mustererkennung (use cases) und Effizienz (billable hours). Doch der Kern des Rechts ist nicht Technik, auch wenn bereits Legal Tech zu solch einer Denkbewegung geführt hat, sondern immer noch Menschlichkeit.

Das Recht lebt davon, dass Menschen andere Menschen beurteilen – mit ihren Stärken, Schwächen, Irrtümern und Hoffnungen. Genau hier liegt zumindest bislang die Grenze der derzeit der Allgemeinheit zur Verfügung gestellten KI im Gegensatz zum tatsächlichen Stand der militärischen Geheimwissenschaften.

Diese aktuell zur Verfügung gestellte (released) KI kann zwar berechnen, aber nicht vergeben. Sie kann präzise subsumieren, aber nicht mit Augenmaß und schon gar nicht Barmherzigkeit. Sie kann Muster erkennen und Zeit-Trassen anwenden, aber sie kann nicht verstehen, was es bedeutet, ein Mensch und physisch im Raum unter anderen Menschen und räumlichen Zwängen unterworfen zu sein. Diese Grenze zeigt sich besonders deutlich in Situationen, in denen die starre Anwendung einer Regel zu einem Ergebnis führen würde, das zwar formal korrekt, aber materiell ungerecht oder auch nur für den Anwender nicht gerade günstig wäre.

 

Fallbeispiele

Ein Beispiel dafür ist die Deutsche Meisterschaft am 17. Mai 2026 in der Astoriahalle in Walldorf. Meine Tanzpartnerin und ich waren in der Hobby League im Standard und Latein gestartet und haben im Latein dann in der nächsthöheren Kategorie der Rising Stars noch einen vierten Platz ertanzt. Im Standard hat man uns ebenfalls in die Rising Stars erhoben, wonach wir - womit wir nicht rechneten und es auch nicht für möglich hielten - dann in die Supa League aufgestiegen sind. Während des Turniers war unser Augenmerk auf ein Tanzkleid einer langjährigen Tanzfreundin aus dem Team Unity gefallen, das zum Verkauf stand. Wir gingen nach den Auftritten bei den Rising Stars und einem bereits sehr langen Tanz-Tag durchaus naiv davon aus, dass für uns das Turnier beendet sei und wir allenfalls noch beim Ausmarsch aller Tanzpaare erscheinen müssten, so dass wir die Zwischenzeit für eine Anprobe nutzen wollten. Gerade als ich meine Tanzpartnerin in das sehr schöne und auch historisch wertvolle, aber etwas enge Kleid geholfen hatte, wurden wir von allen Seiten aufgerufen. Wir müssten nochmals tanzen, schnell auf die Bühne, alle warteten. Das Reglement verbietet allerdings Paaren, die in der Hobby League starten, das Tragen von Ball-Kleidern.

Nach dem strikten Wortlaut der Regeln wären wir somit disqualifiziert worden. Doch die Menschen, die vor Ort entschieden, sahen die besonderen Umstände und werteten entsprechend. Wir hatten keinerlei Vorteil beabsichtigt; uns war die Regel bekannt, aber die erneute Umkleidezeit in das ursprüngliche Jump-Suit wäre weder den bereit stehenden Paaren der Supa League noch den Zuschauerinnen und Zuschauern des Turnier insgesamt zumutbar gewesen, weshalb wir trotz falscher Kleidung dennoch tanzten. Die Turnierleitung erkannte nach unserer Anhörung, dass eine Disqualifikation unverhältnismäßig gewesen wäre und entschied nach hitziger Debatte nicht nur nach Wortlaut, sondern nach Billigkeit, unter Inkaufnahme freilich einer gewissen Rechtsunsicherheit und einem gewissen Störgefühl für die im weiteren Wettbewerb sogar noch übertroffenen anderen Paare.

Künstliche Intelligenz entscheidet automatisiert nach Schema F. Wir erfahren in der Nutzung der aktuell zur Verfügung gestellten Versionen verschiedene Denkfehler, die ich nach und nach - inspiriert von den Büchern von Rolf Dobelli - beschreiben möchte. Was das Denken und Nachdenken eigentlich ist, können wir schon beim Menschen nicht mit Sicherheit sagen, so dass die Kategorie der Denkfehler durchaus auch auf die algorithmisch nutzbar gemachten gewaltigen Netzwerke und Datenmengen anwendbar ist.

Ein weiteres Beispiel von meiner heutigen Bahnfahrt von Horgen nach Pfäffikon. Ich hatte die S2 und die S8 zur Auswahl, um einen knappen Anschluss zu erreichen. Die S2 fährt auf einer schnellen Trasse und hält bis Pfäffikon nur zweimal (Wädenswil und Richterswil), während die S8 fünf Zwischenhalte hat, also zusätzlich auch noch in Au, Bäch und Freienbach. Die S8 fuhr laut Plan fünf Minuten vor der S2, hatte aber vier Minuten Verspätung. Die S2 hat eine kürzere Fahrtzeit aufgrund weniger Zwischenhalte, kann die S8 aber nicht überholen, weil auf der Strecke physisch dieselben Schienen befahren werden. Wie von der SBB App empfohlen riet mir die KI in diesem Fall dennoch, die knappere S2 zu nehmen und nicht die vorher eintreffende S8. 

 

Denkfehler der KI

Der erste der Denkfehler der KI ist somit der Abstraktionsfehler.

Die Realität der KI ist ein Modell, das zwar logisch konsistent ist, aber die menschliche Dimension ausblendet. Weil in den Rechenmodellen von schnelleren Trassen die Rede ist, kommt es zur weniger günstigen Empfehlung des späteren und zwangsläufig hinterherfahrenden Zugs auch nach mehreren Hinweisen auf eine fehlende Möglichkeit zum Überholen.

Damit hängt der zweite Denkfehler zusammen, und zwar der Modellübertragungsfehler. Eine KI überträgt Regeln und Muster, die in vielen Fällen zutreffen, auf alle Fälle. Wenn in der Mehrheit der Turniere ein falsches Kleid zur Disqualifikation führt, dann wird sie dieses Muster auch auf unseren Sonderfall anwenden. Sie kennt keine Ausnahme, weil sie sich keine Ausnahme vostellen kann. Sie kennt nur Muster. Unser Fall wäre allenfalls zum Training einer KI geeignet gewesen.

Der dritte Denkfehler ist eine Bevozugung scheinbarer Plausibilität. Logische Erklärungen werden bevorzugt, auch wenn sie nicht der Wahrheit entsprechen. So ist das Tragen eines nicht erlaubten Kleides typischerweise ein Versuch, über tänzerische Defizite hinwegzutäuschen. Für uns sprach aber nicht zuletzt, dass ich selbst keinen Frack trug, sondern profane Trainingsbekleidung wiue für die Hobby League geboten. Menschen kann man mit solchen Argumenten überzeigen, die KI hätte blitzschnell und voreilig falsch entschieden.

Der vierte Denkfehler ist der Kontextverlust. Eine KI verliert die Besonderheiten des Einzelfalls, sobald sie in ein abstraktes Schema überführt werden. Sie hätte nicht verstanden, dass der Aufstieg überraschend kam, dass das Reglement selbst unklar war, dass ihr keinen Vorsatz hattet und dass die soziale Realität des Tanzsports eine gewisse Flexibilität verlangt. Sie hätte die Situation nicht als menschliche Situation erkannt, sondern als Datenpunkt.

Der fünfte Denkfehler ist der Selbstkorrekturfehler. Eine KI korrigiert sich erst, wenn sie explizit darauf gestoßen wird. Sie kann nicht spontan erkennen, dass eine strikte Regelanwendung zu einem falschen Ergebnis führt. Sie kann nicht intuitiv spüren, dass eine Ausnahme geboten ist. Sie kann nicht aus sich heraus barmherzig sein und kein Ermessen anwenden. Ermessen ist zwingend menschlicher Natur.

 

Recht und Billigkeit sowie Ermessen

Die Denkfehler der KI können beliebig weiter gesponnen werden und sind nicht technische Schwächen, die man durch bessere Daten oder bessere Modelle beheben könnte. Sie sind strukturell. Sie ergeben sich aus der Natur der KI selbst. Eine KI kann nur das, was in ihren Daten und Modellen vorgesehen ist. Menschlichkeit ist dort nicht vorgesehen. Im Recht führt das zu einer gefährlichen Illusion. Wenn Anwalt A eine KI nutzt, Anwalt B ebenfalls, der Staatsanwalt eine weitere und der Richter schließlich auch, entsteht ein System, in dem KIs miteinander interagieren, sich gegenseitig erkennen, antizipieren und neutralisieren.

Doch all diese KIs teilen dieselben Denkfehler. Sie alle abstrahieren, sie alle verlieren Kontext, sie alle bevorzugen plausible Erklärungen, sie alle übertragen Muster unzulässig und sie alle korrigieren sich zu spät. Wenn der Richter dann ebenfalls KI‑gestützte Entscheidungsentwürfe erhält, entsteht ein geschlossener KI‑Kreislauf, in dem menschliches Ermessen keinen Platz mehr hat.

Das Recht aber braucht dieses Ermessen und Billigkeit. Aristoteles nannte sie Epikie, mehr oder weniger eine Fähigkeit, starre Regeln anzupassen, wenn sie im Einzelfall zu einem ungerechten Ergebnis führen. Rawls geht nach meinem Verständnis von als fair empfundener Rechtsanwendung aus und betont das strikte Verfahren, in unserem Fall die Gewähr des rechtlichen Gehörs, die Anhörung. Und das Schweizer Recht verlangt in Art. 4 ZGB ausdrücklich, dass der Richter nach Recht und Billigkeit entscheidet. Der Mensch kann Irrtümer würdigen, Fairness fühlen, Verhältnismäßigkeit abwägen und Gnade walten lassen. Der Mensch kann erkennen, dass ein Regelverstoß unter Umständen ohne Sanktion bleiben muss. Der Mensch kann verstehen, dass ein Tanzkleid nicht über den Wert eines Paares entscheidet. Und in Anwendung des natürlichen Denkgefühls kommen auch in der Wahl des richtigen Zugs mitunter bessere Entscheidungen zustande als im blinden Vertrauen auf die Empfehlungen einer KI.

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Dr. Andreas Neumann

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