Immobilien Anwalt NRW

Mit Hand und Fuß, Kopf und Herz.

Sie suchen einen erfahrenen und vielseitig qualifizierten Rechtsanwalt?
Dann sind Sie bei mir richtig.

Ich bin Rechtsanwalt in Münster in Westfalen und seit vielen Jahren hauptsächlich im Baurecht und Immobilienrecht tätig.

Rechtsanwalt Dr. Andreas Neumann

Meine Schwerpunkte sind die persönliche Rechtsberatung und die Entwicklung tragfähiger rechtlicher Lösungen – sei es in Form von rechtssicheren Vertragsklauseln oder einschlägigen Schriftsätzen.
Fachlich als auch räumlich bin ich dort, wo meine Mandantin oder mein Mandant mich braucht.

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Mit Hand und Fuß, Kopf und Herz - Baurecht, Immobilienrecht, Patientenrecht und Strafverteidigung immer auf Augenhöhe.

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Der Rechtsanwalt und seine Kardinalpflichten

Das anwaltliche Berufsrecht soll eine hohe Qualität der Beratung und Vertretung sowie Verteidigung durch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte gewährleisten. Wir sind als Anwälte zuallererst jeder einzelnen Klientin und jedem einzelnen Klienten verpflichtet, auch wenn wir in einer grösseren Kanzlei angestellt sind. Sieben Todsünden sind dabei unter allen Umständen zu vermeiden, und zwar die Interessenkollision, die Verschwiegenheitsverletzung, Kollusion, Beratung ohne Akten- oder Vertragskenntnis, blinde Vorhersagen, taktische Manöver bzw. Effekthascherei und nicht zuletzt ungesicherte Vorleistungen.

 

1. Kollisionsprüfung (conflict of interest check)

Der Rechtsanwalt darf in einer Angelegenheit stets nur die Interessen einer Partei vertreten und auch nur diese Partei beraten. Wenn er auch für die Gegenseite - in welcher Form auch immer - tätig wird, kann dies als Parteiverrat strafbar sein und den Verlust des Patents zur Folge haben. Seltener Ausnahmefall ist etwa die Anwaltstreuhand, siehe dazu Kähler/Neumann, Widerstreitende Interessen bei der Anwaltstreuhand, NJW 2016, 1121 ff

Was heute noch nicht wie eine Kollision aussieht, könnte morgen eine werden. Wenn sich ein Liebespaar gegen Forderungen oder gar Anschuldigungen eines Ex-Lovers zur Wehr setzen will, muss sich der Rechtsanwalt und insbesondere Strafverteidiger in aller Regel für einen der beiden Partner der neuen Beziehung entscheiden. 

Diese Kardinalpflicht zur Vertretung nur einer Partei ist nicht abdingbar, sondern zwingendes Recht. Es gibt insoweit kein denkbares Einverständnis einer Klientin oder eines Klienten (irrig daher Krumm/Landmann/Vogl, Strafverteidigung 2024, S. 78). 

 

2. Anwaltsgeheimnis (privacy, attorney's client privilege)

Ebenso wichtig ist die Wahrung höchster Verschwiegenheit und Diskretion. Schon die Mandatierung selbst unterliegt der Verschwiegenheit. Fragt ein Interessent, ob wir ihn gegen eine bestimmte Person vertreten können, ist auf das Erfordernis einer internen Kollisionsprüfung hinzuweisen. Verboten ist schon die Auskunft, dass wir diese Person vertreten. 

Die Mitteilung, dass eine Kollision vorliegt, enthält keine Aussage dazu, ob eine Mandatierung erfolgt ist, weil eine Kollision etwa auch in einer Vorbefassung oder Befangenheit bestehen kann. 

Familienmitglieder können ebenfalls nicht einfach den Stand der Dinge erfragen. Wir müssten vielmehr im Einzelfall gegenüber einer bestimmten Person von der Verschwiegenheit bis auf Widerruf entbunden werden, was eine entsprechende Aufklärung und eine schriftliche Erklärung uns gegenüber voraussetzt. Wenn der Bruder oder ein guter Freund des Klienten sich über einen sachbearbeitenden Rechtsanwalt beschwert, so ist er von der Kanzlei ebenfalls lediglich auf das Anwaltsgeheimnis zu verweisen.

 

3. Gesetzestreue (compliance) 

Rechtsanwälte dürfen sich nicht instrumentalisieren lassen. So ist die eigene Rolle im jeweiligen Sachverhalt stets zu hinterfragen und jegliche unlautere oder gar strafbare Beihilfe auszuschliessen.

Wenn etwa eine Untersuchungshaft wegen Kollusionsgefahr angeordnet ist, muss der Verteidiger mitunter Weisungen des Klienten ablehnen. Wenn der Verteidiger auch nur die Wohnungsräumung des Strafgefangenen im Namen des Insassen in Auftrag gibt, könnte er damit Beweismittel vernichten. Selbst Briefweitergabe ist ihm untersagt, weil die ausgehende Gefängnispost von der Staatsanwaltschaft geprüft wird. Wenngleich der Kunde der Kapitän und der Rechtsanwalt lediglich Steuermann ist, befreit eine Aufklärung über ein bestimmtes Vorgehen mitunter nicht von der Verantwortung oder Mitverantwortung für eine Havarie. 

Zur Not muss das Mandat eben beendet werden; eine wirkliche Unzeit liegt in der Praxis kaum jemals vor oder kann zumindest durch Fristerstreckung oder Terminverlegung leicht abgewendet werden. Über die Tatsache der Mandatsbeendigung darf der Rechtsanwalt die anderen Beteiligten orientieren, keinesfalls aber über die Gründe (siehe oben zum Anwaltsgeheimnis, Ziffer 2).

 

4. Vertragsprüfung und Akteneinsicht

Eine Auskunft ohne Prüfung der konkreten Vereinbarungen oder Einsicht in die relevante Akte entspricht ebensowenig den Regeln der Kunst wie ein ärztlicher Eingriff ohne Anamnese. So wie ein Chirurg zur Vorbereitung einer Operation etwa Röntgenbilder benötigt, muss der Strafverteidiger vor jeglicher Einlassung den Akteninhalt genau kennen.

Weil die Vertragsfreiheit im Zivilrecht insbesondere unter Geschäftsleuten sehr weit reicht, passen die an den Rechtsfakultäten erlernten Standard-Muster allenfalls selten. Und mit allgemeinen rechtlichen Ausführungen zu einem Themengebiet kann der Betroffene mit seinem konkreten Anliegen nicht wirklich etwas anfangen. Zum Service des Rechtsanwalts gehört die Umsetzung der Rechtskenntnis für den besonderen, ihm anvertrauten Einzelfall.

 

5. Sachlichkeit

Unter anwaltlicher Sachlichkeit versteht man nicht etwa einen Verzicht auf Emotionalität. Vielmehr darf der Rechtsanwalt sich auch mit Inbrunst und kraftvollen Worten für seinen Klienten einsetzen, wobei in der Schweiz im Gegensatz zu Deutschland eher diplomatische Zurückhaltung geboten ist. Sachlichkeit bedeutet vielmehr im Rahmen des anwaltlichen Berufsrechts, den Sachverhalt zu nehmen wie er ist, also im Grunde Ehrlichkeit, soweit diese nicht dem Kollisionsverbot oder dem Anwaltsgeheimnis zuwiderläuft.

Zur Sachlichkeit gehört es auch, dem Klienten nicht das Blaue vom Himmel zu versprechen. Falsche Hoffnungen können sich übel rächen. Wahrscheinlichkeiten dürfen vermittelt werden, Sicherheiten gibt es in der Welt des Rechts eben nicht, weil es eher auf Kategorien wie vertretbar oder abwegig und vor allem belastbar ankommt. Wir Rechtsanwälte haben vor allem die Aufgabe, Ihnen bestmögliche Argumente herauszuarbeiten, die zu Ihren Gunsten streiten.

 

6. Strategie statt Taktik

Weder in der mündlichen Verhandlung noch in den vorbereitenden Schriftsätzen kommt es auf Effekte an. Effekthascherei ist sogar wie im Musizieren - siehe dazu meine kleine Philosophie des Pianospiels - verpönt und kann zum genauen Gegenteil dessen führen, was man damit beabsichtigt hat. 

Wenn Ihnen ein Rechtsanwalt also weismachen will, dass der nächste Schriftsatz besser erst kurz vor der Verhandlung eingereicht werden sollte, so hat er entweder wenig forensische Erfahrung oder interessiert sich nicht wirklich für Ihren Fall und prokrastiniert. Taktische Manöver helfen in der Welt der Gerichtsbarkeit nicht, weil die Entscheidenden sich dadurch nicht blenden lassen und sogar in summarischen Verfahren stets wohlüberlegt begründen. Somit kommt es stets auf eine Gesamtstrategie an.

Wir haben insoweit auch die Aufgabe, den gegebenen Sachverhalt in einer Weise sprachlich zu repräsentieren, die schon selbst für Sie spricht. Ohne Verletzung der Sachlichkeit können wir den gerichtlich relevanten Sachverhalt zum Teil selbst erschaffen.

 

7. Vergütung

Der Eigenschutz ist nicht nur in der Ersten Hilfe von Bedeutung. Um uns frei um Ihre Angelegenheiten kümmern zu können, brauchen wir vielmehr auch Gewissheit über die Wirtschaftlichkeit

Zu den obersten Anwaltspflichten gehört demzufolge die Aufklärung über die zu erwartenden Kosten des Einsatzes unserer Dienste und der öffentlichen Gebühren etwa für die Anrufung einer Schlichtungsstelle. Wir nehmen daher - soweit kein Fall der Prozesskostenhilfe bzw. in der Schweiz irreführend so genannten unentgeltlichen Rechtspflege (tatsächlich ein verstecktes Darlehen) vorliegt - entsprechende Vorschüsse entgegen. 

Notfälle, die eine Abweichung von der Kostendeckung erlauben, sind selten. Wir sind zwar Rechtsanwalt geworden, um auch in Notfällen effizient zu helfen. Wenn unsere Tätigkeit aber unwirtschaftlich wird, ist am Ende niemandem geholfen.

Schlaglöcher des Baurechts

Mein Buch Schlaglöcher des Baurechts stellt allgemeinverständlich für Menschen ohne juristische Vorbildung wichtige Probleme der baurechtlichen Praxis dar. 77 Artikel habe ich dafür aus meinen zahlreichen Artikeln der letzten 7 Jahre ausgewählt und – wo es nötig war – aktualisiert.

Staatskrise

GEZ Zwangsabgabe ist illegitim

Derzeit ist eine echte Graswurzelbewegung (im Gegensatz zum Astroturfing, also dem gezielten Kaufen und Vortäuschen einer demokratischen Bewegung) gegen die von mir vor einiger Zeit schon einmal kritisierten Zwangsabgaben für die Regierungsnarrative (Corona, Ukraine, Klima u.a.) im Gange.

Diese Zwangsabgaben haben zwar gewisse gesetzliche Grundlagen, sind also nicht illegal. Den GEZ-Medien fehlt aufgrund Missbrauchs durch die Regierungen der Länder und des Bundes und ihres damit verbundenen Verlusts als vierter Gewalt und Kontrollinstanz der Regierenden aber spätestens seit März 2020 die Legitimität. Die GEbühren dafür sind daher illegitim.

Mehr und mehr Initiativen auch aus dem Kreise der Anwaltschaft machen daher derzeit mobil gegen die inakzeptable Förderung von Straftaten im Bereich des staatlichen Rundfunks. Immer mehr Initiativen formieren sich, immer mehr Formulare zum Widerspruch sind (auch auf diesem Anwaltsportal) erhältlich, immer mehr Anwaltskolleginnen und Anwaltskollegen nehmen die undankbaren GEZ-Mandate gerne und zu überwiegend überschaubaren Honoraren (bitte aber vorher nachfragen) entgegen. Dem Einfallsreichtum sind dabei kaum Grenzen gesetzt.

Der Staatliche Rundfunk bzw. die zwangsfinanzierten GEZ-Medien reagieren immerhin mehr und mehr in die richtige Richtung, indem sie ihre Mediatheken zunehmend hinter eine Paywall stellen. Um also die von den „Beiträgen“ (welch euphemistische, ja Orwellsche Bezeichnung) bereits bezahlten Filmchen eines mehr und mehr nur vorgetäuschten Journalismus sehen zu dürfen, zahlt man inzwischen mitunter also zusätzliche Plus-Abo-Gebühren. Zudem werden die öffentlich-rechtlichen Kanäle von ARD und ZDF u.a. etwa auf YouTube durch eingeblendete Werbung nochmals monetarisiert.

Aufgrund der Mitwirkung von Regierenden auf Landes- und Bundesebene in den Aufsichtsräten und auch durch direkte attraktive Zusatzaufträge an prominentere Mitwirkende in den GEZ-Medien sind die Anstalten zum Mittel einer totalitären Umerziehung der Bevölkerung geworden. Statt also die Regierungsnarrative immer wieder kritisch zu hinterfragen, anhand von Fakten zu überprüfen und insbesondere über diskutierte Kritikpunkte aufzuklären, werden die Narrative mithilfe der GEZ-Medien durchgesetzt und ein offener Diskurs unterbunden.

Dies geschieht u.a. durch Diffamierung von Kritikerinnen und Kritikern und durch deren Framing als rechtspopulistisch. Was soll eigentlich an der schon viel älteren Kritik an Big Pharma und am Missbrauch DER Wissenschaft durch die Herrschenden rechts sein? Seit wann helfen linke Kräfte den Oligarchen und bekämpfen die freie Meinungsäußerung, unterdrücken die Meinungen der Andersdenkenden?

 

Hier als kleiner Beitrag zu dieser von mir ausdrücklich befürworteten Graswurzelbewegung gegen die Mitfinanzierung von Manipulation und Panik-Herrschaft mein neuestes Schreiben an den euphemistisch sogenannten Beitragsservice der Regierungspropaganda.

Je mehr sich dieser echten Graswurzelbewegung anschließen, die derzeit etwa auf Twitter unter dem Hashtag #GEZabschaffen SOFORT trendet, umso eher ein denkbarer Erfolg.

 

Münster, den 27.06.2023

Ihre Zahlungserinnerung vom 15.06.2023

Sehr geehrte Damen und Herren,

vor einiger Zeit hatte ich Ihnen das nochmals in der Anlage befindliche Buch von Marcus Klöckner und Jens Wernicke „Möge die gesamte Republik mit dem Finger auf sie zeigen" im Werte von 20 EUR auf meine eigenen Kosten zugeschickt und Ihnen dazu erläutert, dass der Staatsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks – ehrliche Regierungskritik und neutrale Berichterstattung ohne Fremdinteressen – seit mindestens März 2020 nachweislich nicht mehr erfüllt wird.

Im Gegenteil wurden in den öffentlich-rechtlichen Sendern zu besten Sendezeiten rein propagandistische Äußerungen etwa von Bill Gates oder anderen Pharma-Lobbyisten und sogar strafrechtlich relevante Hetz-Parolen verbreitet. Detaillierte Dokumentation dazu im – hier nochmals zu Ihrer geneigten Kenntnisnahme – beigefügten Buch von Klöckner und Wernicke.

Hinzu kommt, dass weit über 200 Journalistinnen und Journalisten erhebliche Beiträge von der Regierung bzw. staatlichen Ministerien erhalten. Zu Ihrer Information füge ich dazu die einschlägige Liste anbei, wobei die Namen der Journalistinnen und Journalisten anonym sind, aber leicht ermittelt werden könnten. Diese Liste der korrumpierten Journalistinnen und Journalisten im öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist bekanntlich offiziell. Es ist keine private Liste. Sie ist noch nicht einmal vollständig und spiegelt auch noch nicht das wahre Ausmaß der Korruption des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wider. Seit März 2020 war ich somit gezwungen, den seither ausschließlich einseitigen, gekauften und kampagnenartigen Rundfunk der öffentlich-rechtlichen Medien mehr und mehr durch seriös recherchierte Nachrichten und neutrale Berichte aus den sogenannten freien Medien zu kompensieren. Meinen Medienlotsen füge ich Ihnen anliegend ebenfalls nochmals anbei und teile dazu mit, dass meine nachweislichen Kosten der Nutzung der freien Medien inzwischen im fünfstelligen Bereich liegen.

Falls es zu Weiterungen kommen sollte, so werde ich Ihnen diese Kosten – Daueraufträge etwa an apolut.net und erhebliche Zahlungen an Manova (ehemals Rubikon), den Kontrafunk, an OVALmedia und einige freie Journalistinnen und Journalisten, die nach wie vor ehrlichen Journalismus betreiben anstelle von perfider Propaganda zur Erzeugung einer breiten unkritisch mitlaufenden Masse – detailliert nachweisen. Gesundheitsbezogene Informationen und Auswertungen von wissenschaftlichen Studien habe ich seit dem völligen Ausfall der öffentlich-rechtlichen Medien als seriöse Informationsquelle ebenfalls durch angemessene Beiträge zu entsprechenden neuen Medien und Forschungsseiten erhalten. Diese Ausgaben waren notwendig, um meiner Pflicht als Staatsbürger nachkommen zu können, mir ein echtes Urteil bilden zu können.

Ich berufe mich nicht zuletzt auch auf meine Gewissensfreiheit gem. Art. 4 GG. Was seit März 2020 in den öffentlich-rechtlichen Medien gelaufen ist, weist frappierende Ähnlichkeiten zum Staatsfunk der DDR und sogar noch schlimmere Phasen der europäischen Geschichte auf. Bevölkerungsgruppen, die für die Freiheitsrechte eintraten, wurden in faschistischer Manier als Nazis geframed, diffamiert und gesellschaftlich ausgegrenzt. Wegen meiner eigenen Bemühungen einer Aufklärung und Aufarbeitung wurden mir aufgrund dieser einseitigen Propaganda und des Framings sogar meine vorangegangenen Kanzleiräume gekündigt, so dass ich meine jetzigen kürzlich beziehen musste.

Um Sie zu motivieren, sich mit meinen erheblichen Einwendungen ernsthaft zu beschäftigen, füge ich für Sie hier aber auch noch einen Fünf-Euro-Schein anbei, unter Vorbehalt der Rückforderung, sollte es zu einem gerichtlichen Verfahren kommen. Im Falle des Erlasses eines Festsetzungsbescheids werde ich gerichtlich dagegen vorgehen und Widerklage im fünfstelligen Bereich erheben, unter Nachweis der erforderlich gewordenen Ausgaben für die freien Medien.

Mit freundlichen Grüßen

Streitverkündung bei allen Spritzfolge-Klagen notwendig

Statt die Spritz-Täterinnen und Spritz-Täter zu verklagen versteifen sich einige prominente Star-Kanzleien derzeit darauf, es den “Großen” mal so richtig zeigen zu wollen. So wird – aus meiner Sicht irrig – etwa die Biontech SE auf Schadensersatz wegen Spritzschäden verklagt.