Das kurz so genannte Gesetz zur Reform des zivilen Bauvertragsrechts gilt für Verträge, die ab dem 01.01.2018 geschlossen worden sind oder geschlossen werden. Diese Reform stellt die umfangreichste Reform im Privatrecht seit der Schuldrechtsmodernisierung zum 01.01.2002 dar. Dadurch sind zahlreiche neue Regelungen zum Bauvertrag ins BGB, EGBGB und GVG aufgenommen worden u.a. die neuen §§ 650a-650v BGB n.F. Die juristischen Verlage dürften sich darüber gefreut haben, zumal die Reform auch eine Sintflut an neuen Fachpublikationen ausgelöst hat. Gefühlt jeden Tag erscheint ein neues Buch, ein neuer Kommentar oder ein neuer Aufsatz zum neuen Bauvertragsrecht. Ich durfte bei der Bauen & Wohnen in Münster in der Expertenlounge hierzu vortragen.
