Verzögerung bei Baugenehmigung

Kürzlich hatte ich Besuch der wunderbaren Nicole Albers vom WDR. Wir sprachen etwa eine Stunde über Hintergründe und Folgen langer Wartezeiten beim Bauamt. Herausgekommen ist ein aus meiner Sicht journalistisch hervorragend recherchierter und sehr gut hörbarer Radiobeitrag für das Morgenecho am 20.02.2019 – hier abrufbar als MP3 statt wie sonst als PDF.

Die Erteilung einer Baugenehmigung ist ein komplexer Vorgang, zumal das Bauamt neben dem Planungsrecht und Bauordnungsrecht sowie Umweltrecht und verwandten Rechtsgebieten insbesondere die Belange der Nachbarn im Auge behalten muss. Dem Bauherrn ist mit einer erfolgreich anfechtbaren Baugenehmigung nicht geholfen.

Rechtssicherheit gegenüber gemeindlichen Vorkaufsrechten beim Immobilienkauf

Es kommt zwar selten vor, aber mitunter übt eine Gemeinde nach Vorlage des notariellen Kaufvertrags doch mal ein gegebenes kommunales Vorkaufsrecht aus und erteilt kein Negativattest, also keine Bescheinigung über das Nichtbestehen bzw. die Nichtausübung eines Vorkaufsrechts. Die Gemeinde tritt dann an die Stelle des Käufers.

Mängelanzeige hemmt Verjährung nicht

Viele sind der Auffassung, die bloße Anzeige eines Baumangels beim Bauunternehmer hemme den Ablauf der Verjährung bezüglich der Mängelrechte. Das trifft nicht zu. Die bloße Mängelanzeige des Bauherrn hemmt den weiteren Ablauf der Verjährungsfristen nicht. Hat der Bauherr also in unverjährter Zeit einen oder mehrere Mängel dem Bauunternehmer lediglich angezeigt, so ist er mitnichten auf der sicheren Seite.

Vortrag zum neuen Bauvertragsrecht

Das kurz so genannte Gesetz zur Reform des zivilen Bauvertragsrechts gilt für Verträge, die ab dem 01.01.2018 geschlossen worden sind oder geschlossen werden. Diese Reform stellt die umfangreichste Reform im Privatrecht seit der Schuldrechtsmodernisierung zum 01.01.2002 dar. Dadurch sind zahlreiche neue Regelungen zum Bauvertrag ins BGB, EGBGB und GVG aufgenommen worden u.a. die neuen §§ 650a-650v BGB n.F. Die juristischen Verlage dürften sich darüber gefreut haben, zumal die Reform auch eine Sintflut an neuen Fachpublikationen ausgelöst hat. Gefühlt jeden Tag erscheint ein neues Buch, ein neuer Kommentar oder ein neuer Aufsatz zum neuen Bauvertragsrecht. Ich durfte bei der Bauen & Wohnen in Münster in der Expertenlounge hierzu vortragen.

Bauen & Wohnen Münster 2018

Auf der Messe Bauen & Wohnen in der Halle Münsterland vom 16. bis 18. März 2018 werde ich mit einem eigenen kleinen Stand vertreten sein. Besuchen Sie mich gerne an meinem Stand M.133 in der Halle Mitte. Gerne komme ich mit Ihnen ins Gespräch.

Am Samstag, dem 17. März um 11:45 Uhr und am Sonntag, dem 18. März um 13:15 Uhr halte ich in der Experten-Lounge ebenfalls in der Halle Mitte jeweils einen Vortrag über das neue Bauvertragsrecht 2018. Dabei möchte ich Ihnen einen Einblick in zentrale Änderungen geben, die Anfang dieses Jahres in Kraft getreten sind.

Tagungsbericht zur Blockchain

Im Erbdrostenhof zu Münster fand am 7. November 2017 die Tagung der RWTÜV-Stiftung und des Instituts für Informations- Telekommunikations- und Medienrecht (ITM) der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster zu Chancen, Recht und Regulierung der Blockchain statt. Dabei inspirierten sich Techniker und Juristen gegenseitig. Die Vorträge wurden rege diskutiert. Für einen ersten Überblick über die einschlägige Fachterminologie siehe mein Legal-Tech-Glossar